Amerikanische Kanzlei bietet Hilfe bei Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
Die federführend an der mit VW in Amerika bevorstehenden Einigung beteiligte, weltbekannte amerikanische Kanzlei Hausfeld bietet mit Hilfe des zugelassenen Rechtsdienstleisters “my-right“ (www.my-right.de) an, Schadensersatzansprüche zu bündeln und durchzusetzen.
Nach deutschem Recht durchsetzbare Ansprüche von Angebot ausgenommen
Dies geschieht jedoch ausschließlich gegenüber dem VW-Konzern bzw. gegenüber den in diesen eingegliederten Fahrzeugherstellern. Die nach deutschem Recht durchsetzbaren Ansprüche gegenüber den Händlern sind von dem Angebot ausdrücklich ausgenommen.
Kanzlei Hausfeld kooperiert mit deutschen Kanzleien
Hier und im Bereich der geschädigte Kapitalanleger kooperiert die Kanzlei Hausfeld unter anderem mit der Anwaltskanzlei MW, Kornwestheim und der Kanzlei KWAG, Bremen. Während sich im Süden der Republik Rechtsanwalt Michael Winter darauf konzentriert, bundesweit die Rechte Geschädigter gegenüber den Händlern durchzusetzen, stehen im hohen Norden Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen und seine Kollegen auch geschädigten Kapitalanlegern zur Seite.