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Schadensersatzrecht | 28.02.2017

VW-Abgas­skandal

VW-Abgas­skandal: Rückruf adé, Klageflut ahoi

Anwälte warnen vor den juristischen und technischen Nachteilen der Rückruf­teilnahme

Die im Abgas­skandal führende Düsseldorfer Rechts­anwalts­kanzlei Rogert & Ulbrich, die über 1.500 Mandanten im VW-Abgas­skandal vertritt, ist der Auffassung, dass für den VW-Konzern stürmische Zeiten heran­brechen. Dafür sprächen sämtliche Schlag­zeilen der vergangenen Tage:

Erst kam in einem Arbeits­rechts­streit zwischen der AUDI AG und einem nach seiner Auffassung als „Bauernopfer“ entlassenen Ingenieur heraus, dass der Audi-Vorstands­chef Rupert Stadler lange vor der Aufdeckung des Abgas­skandals durch die amerikanische Umwelt­behörde EPA von den Schwierig­keiten bei der Einhaltung der NO2 -Werte wusste. Nach Auffassung der Anwälte noch viel pikanter: Er soll sich nach Aussage des Ingenieurs selbst nach einem Spiegel-Artikel bei einer Präsentation für den Einsatz der Betrugs­software ausgesprochen haben. Damit liege auf der Hand, dass der innere Führungs­zirkel des Konzerns seit Jahren eingeweiht gewesen sei. Ein besonderes Schlaglicht werfe diese Entwicklung auf die selektiven Erinnerungs­lücken Martin Winterkorns vor dem Unter­suchungs­ausschuss. Das erkläre zudem, weshalb Herr Winterkorn sich in einem Verfahren wegen der VW-Betrugs­software vor dem Landgericht Paderborn auf sein Zeugnis­verweigerungs­recht berief. Hätte er die Wahrheit gesagt, hätte er sich selbst des Betruges bezichtigt, erläutern die Anwälte; zudem sei den Aktionärsk­lagen gegen Volkswagen in diesem Fall wohl endgültig Erfolg beschieden gewesen.

Öffentliche Hand richtet sich gegen den Rückruf

Gestern ist zudem bekannt geworden, dass der Freistaat Bayern laut Minister Herrmann wegen der Befürchtung, durch die Teilnahme an der Rückruf­maßnahme für vom Abgas­skandal betroffene 500 Polizei­fahrzeuge weitergehende Gewährl­eistungsa­nsprüche auf Rück­abwicklung/Schaden­ersatz zu verlieren, die Fahrzeuge vorerst nicht dem Rückruf zuführen werde. Damit richte sich erstmalig auch die öffentliche Hand gegen den Rückruf. Die Düsseldorfer Anwälte warnen schon lange vor den juristischen und technischen Nachteilen der Rückruf­teilnahme und berufen sich wegen der technischen Nachteile auf eine offizielle Warnung der EU-Kommission, technische Erläuterungen von Motoren­ingenieuren und die negativen Praxis­erfahrungen ihrer Mandanten.

Kraftfahrt-Bundesamt droht mit Fahrzeugstilllegung von Rückrufverweigerern

„Jetzt wird auch der letzte Bürger begreifen, dass das Bundes­verkehrs­ministerium, das Kraftfahrt-Bundesamt und der VW-Konzern eine unheilige Allianz gegen den Bürger geschmiedet haben“, glaubt Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert, Gründungs­partner der Sozietät und Wirtschafts­professor an der FOM: „Nachdem der Bürger von Volkswagen betrogen wurde, wie die Land­gerichte Hildesheim und Krefeld in den Verfahren, die die Kanzlei Rogert und Ulbrich feststellten, folgt jetzt eine Erpressung durch die rechts­widrige Androhung der HU-Plaketten­versagung beim TÜV Nord und die Androhung der Fahrzeug­stilllegung für Fahrzeuge von Rückruf­verweigerern durch das Kraftfahrt-Bundesamt“, erläutert der Anwalt.

Rückrufaktion muss gestoppt werden

„Rechts­widrig“ sei die gesamte Rückruf­aktion, so Rogert weiter, weil die EU-Typ­genehmigung nach § 19 Abs. 7 i.V.m § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 StVZO kraft gesetzlicher Anordnung erloschen sei und die Rückruf­maßnahme als Auflage gem. § 25 Abs. 2 EG-FGV zur EU -Typ­genehmigung nur dann rechtmäßig erfolgen könne, wenn die Genehmigung noch bestünde. Das sei vorliegend aber aufgrund des Erlöschens der Typ­genehmigung nicht der Fall, weshalb die gesamte Rückruf­aktion „sofort gestoppt“ werden müsse. Die Teilnahme an der Rückruf­aktion sei deshalb auch „kein geeignetes Unter­scheidungs­kriterium für die Frage, ob eine Still­legungs­verfügung zu erfolgen habe oder nicht“. „Entweder alle oder keines“, so der Anwalt.

„Wer nicht klagt, wird am Ende der Dumme sein“

Das am 21.2.2017 beschlossene Dieselfahr­verbot in Stuttgart ab 2018 „werde die Talfahrt des Wertes der betroffenen Fahrzeuge beschleunigen, da dies nur der Anfang sei und weitere große Städte spätestens nach der Bundestags­wahl nachziehen“, glaubt der Anwalt.

„Bedauerlicherweise muss jeder Geschädigte individuell sein Recht durchsetzen, da Sammel­klagen in Deutschland unzulässig sind“, gibt Rogert zu verstehen. Entsprechende Angebote im Internet seien mit großer Vorsicht zu genießen, warnt der Anwalt die Betroffenen. „Wer nicht klagt, wird am Ende der Dumme sein“.

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