Kein schnelles Urteil durch Musterfeststellungsklage in Sicht
Stand heute wurden noch nicht einmal die vom Bundesamt für Justiz angekündigten, schriftlichen Bestätigungen über die Anmeldung versendet. Zwar ist dies aufgrund der sehr hohen Anzahl von Personen, die sich dieser Klage angeschlossen haben, nachvollziehbar. Gleichwohl lässt es auch erahnen, wie viel Zeit bis zu einem Urteil noch vergehen wird.
Zuständiges OLG Braunschweig sorgt für Verunsicherung bei Verbrauchern
Für Verunsicherung sorgt bei vielen Betroffenen auch, dass das zuständige OLG Braunschweig die Auffassung vertritt, dass Käufer von Fahrzeugen, die eine illegale Abschalteinrichtung enthalten, keinerlei Ansprüche gegen VW haben. Die überwiegende Zahl der Gerichte bewertet dies grundsätzlich anders. Das OLG Braunschweig hält bislang dennoch daran fest.
Es ist aber ohnehin damit zu rechnen, dass das Urteil des OLG Braunschweig nicht rechtskräftig werden und das Verfahren bis zum Bundesgerichtshof gehen wird. Dies wird zusätzlich viel Zeit in Anspruch nehmen, sodass mit einer rechtskräftigen Entscheidung in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden kann.
Erfolgsaussichten schwer einschätzbar
Hinzu kommt außerdem, dass im Rahmen der Musterfeststellungsklage lediglich festgestellt werden wird, ob überhaupt ein Anspruch gegen VW besteht. Die Höhe der einzelnen Ansprüche muss im Anschluss noch jeweils gesondert festgestellt werden. Vermutlich wird dazu noch einmal jeder Betroffene selber ein Verfahren gegen VW führen müssen. Theoretisch ist es zwar auch möglich, dass VW dies mit den Betroffenen außergerichtlich regelt, aufgrund der Vielzahl der Fälle wird das jedoch ebenfalls viele Monate in Anspruch nehmen.
Nachteile für Betroffene
Für alle, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, ist dies in doppelter Hinsicht von Nachteil. Zum einen bleibt lange ungewiss, ob und welche Ansprüche gegen VW bestehen. Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass die Gerichte bislang grundsätzlich die Auffassung vertreten, dass die Käufer von betroffenen Fahrzeugen nicht den gesamten Kaufpreis von VW erstattet bekommen, sondern für jeden gefahrenen Kilometer Wertersatz leisten müssen. Der Anspruch gegen VW verringert sich also mit jedem gefahrenen Kilometer. Wenn die streitgegenständlichen Fahrzeuge somit während der langen Verfahrensdauer weiter genutzt werden, verringert sich der Anspruch entsprechend weiter.
Sinnvolle Alternative zur Musterfeststellungsklage
Es besteht die Möglichkeit, sich bis zum Ende des Tages der ersten mündlichen Verhandlung noch von der Musterfeststellungsklage abzumelden und eigenständig gegen VW vorzugehen. Dem steht auch keine mögliche Verjährung der Ansprüche entgegen. Durch die Anmeldung zur Musterfeststellungsklage bis zum Ablauf des 31.12.2018 wurde die Verjährung gehemmt und es ist gesetzlich vorgesehen, dass nach einer Abmeldung von der Musterfeststellungsklage noch sechs Monate lang erneut gegen VW vorgegangen werden kann.
Dadurch ist es möglich, deutlich früher ein Urteil zu erhalten und den Kaufpreis, abzüglich eines Betrages für die bis dahin gefahrenen Kilometer, gegen Rückgabe des Fahrzeuges erstattet zu bekommen.
Auch im Hinblick darauf, dass in immer mehr Städten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge drohen, ist dies in zahlreichen Fällen sicherlich eine sinnvolle Alternative zur Musterfeststellungsklage.
Wir helfen Ihnen gerne!
Wenn Sie sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben und nun darüber nachdenken, doch lieber eigenständig gegen VW vorzugehen, können Sie gerne einen kostenlosen Beratungstermin mit uns vereinbaren. Wir besprechen Ihren individuellen Fall mit Ihnen und wägen Vor- bzw. Nachteile gemeinsam ab.