Es mangelt aktuell sicher nicht an guten Ratschlägen für Kunden- meines Erachtens reicht das nicht!
Ich habe deshalb die Initiative „Wir-wollen-Wahrheit !!!“ ins Leben gerufen und verfolge zusammen mit meinen Kooperationspartnern (hierzu zählt zum Beispiel die große Sozietät KWAG in Bremen, RA Dr. Thomas Wipfler, Berlin) konkrete und sofort realisierbare Ziele.
Hierzu möchte ich vorab einmal darstellen, welche Rechte Kunden jetzt überhaupt zustehen:
1 .Zuerst einmal kann jeder Auskunft vom Händler (oder Hersteller) darüber verlangen, ob in seinem Fahrzeug in betroffene Software vorhanden ist oder nicht. Wird eine solche Anfrage nicht beantwortet, ist das Recht auf Auskunft im Wege einer Klage durchsetzbar.
2. Ich schließe nicht aus, dass ein betroffenes Fahrzeug aktuell nicht den Zulassungsbestimmungen entspricht - derzeit scheint man seitens der Behörden jedoch den Erfolg der Rückrufaktion abzuwarten.
3. Dass ein betroffenes Fahrzeug beim Verkauf einer Wertminderung unterliegt, ist äußerst wahrscheinlich.
4. Dass bei Fahrzeugen, die nicht älter als zwei Jahre sind, ein seit Auslieferung bestehender Mangel vorliegt, steht für mich außer Frage - hier ist die Rückrufaktion “nur die halbe Miete!“.
Bringt man die Software nämlich auf einen Stand, der unter allen Bedingungen ein optimales Abgasverhalten sicherstellt, muss je nach eingesetzter Technik gegebenenfalls mit geringerer Leistung, geringerer Höchstgeschwindigkeit sowie mit einem erhöhten Verbrauch von Harnstoff oder von Kraftstoff gerechnet werden, was sodann seinerseits einen Mangel darstellt.
5. Ob durch diese Tatsache die vom Bundesgerichtshof aufgestellte „Erheblichkeitsgrenze“ für Mängel erreicht und damit (da diesbezüglich eine weitere Nacherfüllung durch Nachbesserung wohl nicht in Frage kommen dürfte) ein Rücktritt vom Kaufvertrag ermöglicht wird, ist derzeit noch nicht absehbar, nicht zuletzt muss hier auch das nicht fern liegende Thema “erhöhter Verschleiß?“ genauer beleuchtet werden.
6. Jedoch gilt für diese Kundengruppe meines Erachtens ebenso wie für Kunden älterer Fahrzeuge auf jeden Fall eines:
Sie wurden- ebenso wie die Behörden- getäuscht.
Wenn die Einhaltung bestimmter Emissionswerte sowie Verbräuche (sei es Harnstoff oder Diesel) eine beim Kauf maßgebliche Rolle spielten, kann man an eine Anfechtung dieser Verträge wegen arglistiger Täuschung innerhalb eines Jahres ab Kenntnis (eine solche setze ich durch die Medien einmal zu Beginn der 39. Kalenderwoche 2015 voraus) denken.
Nachdem nun die Rechte erläutert wurden, gilt es, diese um- und durchzusetzen; ich habe mich diesbezüglich für ein „mehrgleisiges“ Vorgehen entschieden:
1. Jeder, der wissen möchte, ob sein Fahrzeug betroffen ist (und diesbezüglich ist mein Vertrauen in den VW-Konzern nachhaltig erschüttert) kann mit unserer Hilfe seinen bestehenden Auskunftsanspruch gegenüber Händlern (und gegebenenfalls auch dem Hersteller) geltend machen. Dies gilt selbstverständlich nicht nur für VW-Fahrer, sondern beispielsweise auch für Kunden der Marken Skoda, SEAT und Audi -völlig unabhängig davon ob man das Fahrzeug als Neuwagen oder Gebrauchtwagen (sei es von einem Händler oder einen Dritten) kaufte.
2. Parallel fordern wir von Händlern und Hersteller, schriftlich anzuerkennen, dass sie für alle den Kunden entstandenen und noch entstehenden Nachteile gemäß den obigen Ziffern 2) - 5) aufkom-men, d.h., z.B. Schadensersatz leisten.
3. In Fällen, in denen die Verjährung von Ansprüchen droht, fordern wir von Händlern und Hersteller einen schriftlichen „Verzicht auf die Einrede der Verjährung“- wird dieser nicht erklärt, reagieren wir, indem wir durch die Einleitung eines Gerichtsverfahrens die Verjährung unterbrechen.
4. Auch setzen wir nach Prüfung jedes Einzelfalls (sei es schon vor Durchführung der Rückrufaktion, sei es aufgrund von Mängeln, die danach noch immer verbleiben) die Rechte der Kunden aus Sachmängelhaftung durch.
5. Liegen die Voraussetzungen für eine Anfechtung von Kaufverträgen wegen arglistiger Täuschung vor, machen wir die hieraus resultierenden Rechte für Kunden geltend.
Mit der von uns nun gestarteten Aktion “Wir-wollen-Wahrheit !!!“ möchten wir Händler und Hersteller dazu anhalten, offenzulegen, was wann wo und wie manipuliert wurde und (völlig unabhängig von ehemals freiwilligen und nun vom Kraftfahrbundesamt angeordneten Maßnahmen) sodann die Verantwortung hierfür zu übernehmen.
Geplant ist je nach Resonanz die Ausdehnung dieser Aktion auf andere ich Hersteller- man kann wohl unschwer nachvollziehen, dass ich die bisherigen Erkenntnisse lediglich für die Spitze eines Eisbergs halte, der die gesamte Automobilindustrie betrifft.
Sie haben Rechte - setzen Sie diese auch durch! Wir helfen Ihnen hierbei gerne!
Weitere Auskünfte erhalten Sie auch unter der in den nächsten Tagen erreichbaren Domain: