Erstmalig wurde einem Kunden, der VW wegen des VW-Abgasskandals verklagt hat, Recht gegeben. Zuvor konnte sich VW als Hersteller immer unter dem Vorwand, keine direkte Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu pflegen, retten. Denn meist sind Autohändler zwischengeschaltet. Und gegen die Autohändler wurde zuvor oftmals Klage erhoben. Jetzt ist der Kunde aber gegen den VW Konzern vorgegangen. Und das LG Hildesheim zeigte sich im Januar 2017 kundenfreundlich (Landgericht Hildesheim, Urteil vom 17.01.2017, Az. 3 O 139/16). Der VW Konzern sollte Zug-um-Zug den gezahlten Kaufpreis zurückzahlen und der Kunde sein Auto zurückgeben.
Motorsteuerungssoftware verstößt gegen das geltende Gesetz
Durch die vermeintlich umweltfreundlichen Prüfstände habe VW laut LG Hildesheim Wettbewerbsvorteile erzielen wollen. Der Kunde sei dadurch betrogen worden, dass sein Wagen nicht den laut Vertrag technisch einwandfreien Anforderungen entspreche. Die Nutzung der Software führe sogar zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Im Urteil des LG Hildesheim heißt es, dass „kein verständiger Kunde ein Fahrzeug mit dieser Motorsteuerungssoftware erwerben würde, wenn die Beklagte ihn vor dem Kauf darauf hinweisen würde, dass die Software nicht gesetzeskonform sei und er deshalb jedenfalls mit Problemen für den Fall der Entdeckung der Manipulation durch das Kraftfahrt-Bundesamt rechnen müsse“.
Dadurch würde dem Käufer ein wirtschaftlicher Nachteil entstehen.
Das LG Hildesheim vergleicht diesen Betrug mit dem von Pferdefleisch in der Lasagne als auch mit der Mischung von Glykol und Wein. Bei einem Betrug oder einer Täuschung handelt es sich nicht um Gewährleistungsansprüche, welche schneller verjähren als der Betrug.
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