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Schadensersatzrecht und Vertragsrecht | 21.03.2017

VW-Abgas­skandal

VW-Abgas­skandal: Erfolg nun auch in Deutschland für Geschädigte

LG Hildesheim zeigt sich kunden­freundlich - VW Konzern muss gezahlten Kaufpreis zurück­zahlen

VW musste in den USA Milliarden an Schadens­ersatz und Strafe wegen des Abgas­skandals zahlen. Nachdem VW zunächst alle Vorwürfe abstritt, liegen nun Geständnisse vor. Auch in Deutschland liegen für Geschädigte nun erste gerichtliche Erfolge vor. Das Landgericht Hildesheim ist der Auffassung, dass VW ihre Kunden betrogen hat.

Erstmalig wurde einem Kunden, der VW wegen des VW-Abgas­skandals verklagt hat, Recht gegeben. Zuvor konnte sich VW als Hersteller immer unter dem Vorwand, keine direkte Geschäfts­beziehung zu dem Kunden zu pflegen, retten. Denn meist sind Auto­händler zwischen­geschaltet. Und gegen die Auto­händler wurde zuvor oftmals Klage erhoben. Jetzt ist der Kunde aber gegen den VW Konzern vorgegangen. Und das LG Hildesheim zeigte sich im Januar 2017 kunden­freundlich (Landgericht Hildesheim, Urteil vom 17.01.2017, Az. 3 O 139/16). Der VW Konzern sollte Zug-um-Zug den gezahlten Kaufpreis zurück­zahlen und der Kunde sein Auto zurück­geben.

Motorsteuerungssoftware verstößt gegen das geltende Gesetz

Durch die vermeintlich umwelt­freundlichen Prüf­stände habe VW laut LG Hildesheim Wettbewerbs­vorteile erzielen wollen. Der Kunde sei dadurch betrogen worden, dass sein Wagen nicht den laut Vertrag technisch einwandfreien Anforderungen entspreche. Die Nutzung der Software führe sogar zum Erlöschen der Betriebs­erlaubnis. Im Urteil des LG Hildesheim heißt es, dass „kein verständiger Kunde ein Fahrzeug mit dieser Motor­steuerungs­software erwerben würde, wenn die Beklagte ihn vor dem Kauf darauf hinweisen würde, dass die Software nicht gesetzeskonform sei und er deshalb jedenfalls mit Problemen für den Fall der Entdeckung der Manipulation durch das Kraftfahrt-Bundesamt rechnen müsse“.

Dadurch würde dem Käufer ein wirtschaftlicher Nachteil entstehen.

Das LG Hildesheim vergleicht diesen Betrug mit dem von Pferde­fleisch in der Lasagne als auch mit der Mischung von Glykol und Wein. Bei einem Betrug oder einer Täuschung handelt es sich nicht um Gewährl­eistungsa­nsprüche, welche schneller verjähren als der Betrug.

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