Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrags
Der Kläger hatte im April 2015 einen gebrauchten VW-Diesel Modell Eos 2,0 TDI bei einem Händler für 22.000 Euro gekauft. 2015 kam der Abgasskandal ins Rollen und der Kläger stellte dem Händler eine Frist, das Auto nachzubessern oder ein mangelfreies Auto zu bekommen.
Nachdem die Frist abgelaufen war und der Händler nichts unternahm, klagte der Käufer auf Rückabwicklung des Kaufvertrages.
OLG: Autokäufer hat Anspruch auf Rückgabe
„Das Fahrzeug sei mangelhaft, da eine Software installiert gewesen sei, die für den Betrieb des Fahrzeugs auf einem Prüfstand einen hinsichtlich geringer Stickoxid-Emissionen optimierten Betriebsmodus sowie eine Erkennung des Prüf-Betriebes und eine Umschaltung in den optimierten Betriebsmodus vorsehe.
Nach der Fristsetzung zur Nachbesserung habe der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten dürfen.
Dem Käufer sei nicht zuzumuten gewesen, für einen nicht absehbaren Zeitraum auf ein Software-Update zu warten, dessen Erfolg auch noch ungewiss ist. Er habe den Verlust der Zulassung für sein Fahrzeug befürchten müssen.“
Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Urteil erhöht Chancen auf Rückabwicklung des Kaufvertrags
Viele Gerichte werden sich bei Klagen im Abgasskandal voraussichtlich an diesem Beschluss orientieren. Damit sind die Chancen auf Rückabwicklung des Kaufvertrages erheblich gestiegen.
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