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Kaufrecht, Verbraucherrecht und Vertragsrecht | 09.08.2018

VW-Abgas­skandal

Urteil mit Signal­wirkung: OLG Köln verpflichtet Händler zur Rücknahme eines gebrauchten VW-Diesel

Kein Ausschluss vom Rücktritt wegen Unerheblichkeit des Mangels

Das Oberlandes­gericht Köln hat entschieden, dass ein VW-Händler einen VW-Diesel zurück­nehmen muss (Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 28.05.2018, Az. 27 U 13/17). Damit bestätigte das OLG Köln das verbraucher­freundliche Urteil des Land­gerichts Köln.

Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrags

Der Kläger hatte im April 2015 einen gebrauchten VW-Diesel Modell Eos 2,0 TDI bei einem Händler für 22.000 Euro gekauft. 2015 kam der Abgas­skandal ins Rollen und der Kläger stellte dem Händler eine Frist, das Auto nachzu­bessern oder ein mangel­freies Auto zu bekommen.

Nachdem die Frist abgelaufen war und der Händler nichts unternahm, klagte der Käufer auf Rückabwicklung des Kaufvertrages.

OLG: Autokäufer hat Anspruch auf Rückgabe

„Das Fahrzeug sei mangelhaft, da eine Software installiert gewesen sei, die für den Betrieb des Fahrzeugs auf einem Prüfstand einen hinsichtlich geringer Stickoxid-Emissionen optimierten Betriebs­modus sowie eine Erkennung des Prüf-Betriebes und eine Umschaltung in den optimierten Betriebs­modus vorsehe.

Nach der Frist­setzung zur Nach­besserung habe der Käufer vom Kaufvertrag zurück­treten dürfen.

Dem Käufer sei nicht zuzumuten gewesen, für einen nicht absehbaren Zeitraum auf ein Software-Update zu warten, dessen Erfolg auch noch ungewiss ist. Er habe den Verlust der Zulassung für sein Fahrzeug befürchten müssen.“

Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Urteil erhöht Chancen auf Rückabwicklung des Kaufvertrags

Viele Gerichte werden sich bei Klagen im Abgas­skandal voraussichtlich an diesem Beschluss orientieren. Damit sind die Chancen auf Rück­abwicklung des Kauf­vertrages erheblich gestiegen.

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