wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche

Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 30.04.2018

Abgas­skandal

Unzulässige Abschalt­vorrichtung: KBA ruft Diesel­fahrzeuge von BMW zurück

Mögliche Nachteile vermeiden durch Rück­abwicklung des Autokaufs

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Philipp Neumann, Maître en Droit

Mit Bescheid vom 13. März 2018 hat das Kraft­fahrt­bundes­amt den Rückruf von mehr als 11.000 Diesel­fahrzeugen von BMW angeordnet. Das KBA geht von einer unzulässigen Abschalt­einrichtung bei diesen Fahrzeugen aus.

Die Abschalt­einrichtung soll nunmehr im Rahmen einer Rückruf­aktion beseitigt werden. Betroffen sind danach die Modelle der 750er-Reihe und die Modelle der Reihe M550, die jeweils über einen 3-Liter-Euro-6-Dieselmotor verfügen. Europaweit sind hiervon 9.300 und in Deutschland rund 5.000 Fahrzeuge verkauft worden.

Keine gezielte Manipulation - nur ein Irrtum

Nach Angaben der BMW AG habe man den Fahrzeugen irrtümlich eine falsche Software zugeordnet. Es handele sich hingegen nicht um eine gezielte Manipulation der Abgas­reinigung an den Fahrzeugen. Das KBA prüft nun eine von der BMW AG vorgelegte technische Modifikation an den betroffenen Fahrzeugen. Dabei soll es sich um eine korrigierte Software für die betroffenen Fahrzeuge handeln.

Die Münchner Staats­anwaltschaft hatte bereits die BMW-Zentrale durchsucht und Ermittlungen wegen Betrugs­verdachts bei der Abgas-Reinigung eingeleitet.

Erhöhter Stickoxidausstoß bei Fahrzeugmodellen von BMW X5 und 335d

Laut einer vom 27. März 2018 erhobenen Klage vor dem US District Court of New Jersey weisen die Fahrzeug­modelle von BMW AG der Reihe X5 und 335d ebenso Un­regel­mäßigkeiten beim Stickoxid­ausstoß auf. Laut Klage stoßen die im Realbetrieb getesteten Modelle unterhalb des Temperatur­rahmens für die Test­bedingungen auf dem Prüfstand mehr Stickoxid aus. Dies wird in der Klage insbesondere auf eine bei niedrigeren Temperaturen und außerhalb der Test­bedingungen reduzierte Abgas­rückführung zurück­geführt, was zu erhöhtem Stickstoff­ausstoß führe.

Unzulässige Abschalteinrichtung stellt Sachmangel dar

Eine unzulässige Abschalt­einrichtung stellt nach der Rechtsprechung mehrerer Gerichte einen Sachmangel dar. Ein Sachmangel berechtigt den Käufer des Fahrzeugs u. a. zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Es ist sinnvoll, dem Verkäufer zuvor eine Frist zur Beseitigung des Mangels zu setzen. Nach Ablauf der Frist kann dann der Rücktritt erklärt werden.

Sachmangel berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag

Gerichte beurteilen das Aufspielen von Software-Updates mehrfach als unzumutbar, so dass der Käufer ohne Setzung einer Frist vom Kaufvertrag zurück­treten und den Kauf rückabwickeln kann (so OLG Hamm, Az. 23 U 232/16; vgl. ebenso LG Frankfurt am Main, Az. 21 O 169/17). Infolge des Rücktritts hat der Käufer Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises gegen Übergabe des Fahrzeugs. Für gefahrene Kilometer ist ein Nutzungs­ersatz zu entrichten.

Gegenüber dem Hersteller BMW können ebenfalls Ansprüche auf Rück­abwicklung des Autokaufs wegen Betruges oder sittenwidriger Schädigung in Betracht kommen, wenn sich bestätigen sollte, dass es sich nicht nur um eine irrtümliche Zuordnung von Software handelt, sondern um eine bewusste Täuschung von Auto­käufern und Prüfern bei Emissions­messungen.

Kaufvertrag rückabwickeln und Nachteile vermeiden

Betroffene Fahrzeug­inhaber haben nach Auffassung der ARES Rechts­anwälte schon jetzt grund­sätzlich die Möglichkeit, gegenüber dem Händler Ansprüche auf Rück­abwicklung des Kauf­vertrages geltend zu machen und müssen sich nicht auf ein Software-Update verweisen lassen. Voraussetzung ist ein Autokauf innerhalb der Gewähr­leistungs­frist von zwei Jahren.

Wer den Kauf rück­abwickelt vermeidet mögliche Nachteile durch Software-Updates, Wert­verluste als „vom Abgas­skandal betroffenes Fahrzeug“ und drohende Fahrverbote.

Für Autokäufer außerhalb der Gewähr­leistungs­frist die den Autokauf durch ein Darlehen finanziert haben, kann es außerdem möglich sein, eine Rück­abwicklung des Autokaufs durch einen Widerruf des Darlehens­vertrages zu erreichen.

Kanzlei ARES Rechts­anwälte hilft betroffenen Autokäufer bei der Rückabwicklung

Die ARES Rechts­anwälte vertreten bereits eine Vielzahl vom Abgas­skandal betroffener Fahrzeug­inhaber gerichtlich und außer­gerichtlich. Gerne geben wir auch Ihnen eine Einschätzung Ihrer Möglichkeiten gegenüber Händler, Hersteller oder finanzierender Bank. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf.

Nähere Informationen finden Sie außerdem unter dem Link https://ares-recht.de/abgasskandal-fahrverbot-dieselskandal-rueckabwicklung-anwalt/

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0
       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#5343

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d5343
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!