Die Abschalteinrichtung soll nunmehr im Rahmen einer Rückrufaktion beseitigt werden. Betroffen sind danach die Modelle der 750er-Reihe und die Modelle der Reihe M550, die jeweils über einen 3-Liter-Euro-6-Dieselmotor verfügen. Europaweit sind hiervon 9.300 und in Deutschland rund 5.000 Fahrzeuge verkauft worden.
Keine gezielte Manipulation - nur ein Irrtum
Nach Angaben der BMW AG habe man den Fahrzeugen irrtümlich eine falsche Software zugeordnet. Es handele sich hingegen nicht um eine gezielte Manipulation der Abgasreinigung an den Fahrzeugen. Das KBA prüft nun eine von der BMW AG vorgelegte technische Modifikation an den betroffenen Fahrzeugen. Dabei soll es sich um eine korrigierte Software für die betroffenen Fahrzeuge handeln.
Die Münchner Staatsanwaltschaft hatte bereits die BMW-Zentrale durchsucht und Ermittlungen wegen Betrugsverdachts bei der Abgas-Reinigung eingeleitet.
Erhöhter Stickoxidausstoß bei Fahrzeugmodellen von BMW X5 und 335d
Laut einer vom 27. März 2018 erhobenen Klage vor dem US District Court of New Jersey weisen die Fahrzeugmodelle von BMW AG der Reihe X5 und 335d ebenso Unregelmäßigkeiten beim Stickoxidausstoß auf. Laut Klage stoßen die im Realbetrieb getesteten Modelle unterhalb des Temperaturrahmens für die Testbedingungen auf dem Prüfstand mehr Stickoxid aus. Dies wird in der Klage insbesondere auf eine bei niedrigeren Temperaturen und außerhalb der Testbedingungen reduzierte Abgasrückführung zurückgeführt, was zu erhöhtem Stickstoffausstoß führe.
Unzulässige Abschalteinrichtung stellt Sachmangel dar
Eine unzulässige Abschalteinrichtung stellt nach der Rechtsprechung mehrerer Gerichte einen Sachmangel dar. Ein Sachmangel berechtigt den Käufer des Fahrzeugs u. a. zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Es ist sinnvoll, dem Verkäufer zuvor eine Frist zur Beseitigung des Mangels zu setzen. Nach Ablauf der Frist kann dann der Rücktritt erklärt werden.
Sachmangel berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag
Gerichte beurteilen das Aufspielen von Software-Updates mehrfach als unzumutbar, so dass der Käufer ohne Setzung einer Frist vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kauf rückabwickeln kann (so OLG Hamm, Az. 23 U 232/16; vgl. ebenso LG Frankfurt am Main, Az. 21 O 169/17). Infolge des Rücktritts hat der Käufer Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises gegen Übergabe des Fahrzeugs. Für gefahrene Kilometer ist ein Nutzungsersatz zu entrichten.
Gegenüber dem Hersteller BMW können ebenfalls Ansprüche auf Rückabwicklung des Autokaufs wegen Betruges oder sittenwidriger Schädigung in Betracht kommen, wenn sich bestätigen sollte, dass es sich nicht nur um eine irrtümliche Zuordnung von Software handelt, sondern um eine bewusste Täuschung von Autokäufern und Prüfern bei Emissionsmessungen.
Kaufvertrag rückabwickeln und Nachteile vermeiden
Betroffene Fahrzeuginhaber haben nach Auffassung der ARES Rechtsanwälte schon jetzt grundsätzlich die Möglichkeit, gegenüber dem Händler Ansprüche auf Rückabwicklung des Kaufvertrages geltend zu machen und müssen sich nicht auf ein Software-Update verweisen lassen. Voraussetzung ist ein Autokauf innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.
Wer den Kauf rückabwickelt vermeidet mögliche Nachteile durch Software-Updates, Wertverluste als „vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug“ und drohende Fahrverbote.
Für Autokäufer außerhalb der Gewährleistungsfrist die den Autokauf durch ein Darlehen finanziert haben, kann es außerdem möglich sein, eine Rückabwicklung des Autokaufs durch einen Widerruf des Darlehensvertrages zu erreichen.
Kanzlei ARES Rechtsanwälte hilft betroffenen Autokäufer bei der Rückabwicklung
Die ARES Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl vom Abgasskandal betroffener Fahrzeuginhaber gerichtlich und außergerichtlich. Gerne geben wir auch Ihnen eine Einschätzung Ihrer Möglichkeiten gegenüber Händler, Hersteller oder finanzierender Bank. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf.
Nähere Informationen finden Sie außerdem unter dem Link https://ares-recht.de/abgasskandal-fahrverbot-dieselskandal-rueckabwicklung-anwalt/