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Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 17.11.2016

Bauspar­verträge

Unterstützung für die Bausparer wächst: OLG Bamberg und Politik auf Seiten der Bausparer

Petitions­ausschuss des Bundestages verlangt vom Gesetzgeber Klarheit

Bauspar­kassen kündigen weiterhin alte gut verzinste Bauspar­verträge. Doch die Kritik an dieser Vorgehensweise und die Unterstützung für die Bausparer wächst. So verlangt nun der Petitions­ausschuss des Bundestages, dass der Gesetzgeber für Klarheit sorgt.

Nach Ansicht des Petitions­ausschusses sind die massenhaften Kündigungen alter Bauspar­verträge unter Berufung auf § 489 BGB nicht zulässig. Dieser Paragraph sei zum Schutz der Verbraucher im BGB verankert, heißt es in der Petition. Unternehmen und andere Institutionen dürften dieses Recht nicht für ihre Zwecke missbrauchen.

OLG Bamberg erklärt Kündigung von Bausparverträgen für unzulässig

Das sieht auch das OLG Bamberg so und stellt sich nach dem OLG Stuttgart als zweites Oberlandes­gericht auf Seiten der Bausparer. Mit Urteil vom 10. August 2016 erklärte es die Kündigung von drei Bauspar­verträgen aus den 1980-er Jahren für unzulässig. In allen Fällen waren die Bauspar­verträge zuteilungsreif, das Bau­spar­darlehen wurde von den Bausparern aber nicht in Anspruch genommen.

Kündigung erfolgt häufig unter Verweis auf § 489 BGB

Die Quittung erhielten sie dafür in Form der Kündigung durch die Bauspar­kasse. Die Kündigung von Bauspar­verträgen erfolgt häufig unter Verweis auf § 489 BGB. Demnach kann ein Darlehens­nehmer das Darlehen zehn Jahre nach dessen vollständigen Empfang kündigen. Rechtlich ist aber äußerst umstritten, ob sich Bauspar­kassen überhaupt auf diesen Paragraphen berufen können. Das OLG Bamberg und das OLG Stuttgart sehen das nicht so. Der Petitions­ausschuss des Bundestags auch nicht.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München:

Andere Oberlandes­gerichte vertreten allerdings die gegenteilige Auffassung, so dass am Ende wohl der Bundes­gerichts­hof für Klarheit sorgen muss. Angesichts der in der Regel verbraucher­freundlichen Rechtsprechung des BGH ist es wahrscheinlich, dass er sich ebenfalls auf Seiten der Verbraucher stellt. Bis es zu einer BGH-Entscheidung kommt, kann aber noch einige Zeit vergehen. Daher werden die Bauspar­kassen vermutlich weiter massenhaft die Verträge kündigen.

Bausparer sollten sich gegen die Kündigung wehren

Daher müssen Bausparer handeln und sich gegen die Kündigung wehren, bevor eine höchst­richterliche Entscheidung des BGH zu ihren Gunsten möglicher­weise zu spät kommt.

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