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Vertragsrecht | 06.05.2015

Vertragsfalle

Ungewollte Rechnung der Meudt Media UG für Bürgerinformationsbroschüre

Hintergrund der Rechnung ist ein angeblicher Anzeigenauftrag

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Dieser Tage erhalten einige Gewerbetreibende eine unerwartete Rechnung der Meudt Media UG. Die Meudt Media UG berechnet Kosten für eine angeblich beauftragte Anzeigenschaltung in einer Bürgerinformationsbroschüre.

Wer auf die Masche der Meudt Media UG hereingefallen ist, erhält eine Rechnung wegen eines angeblichen Anzeigenauftrags für eine Bürgerinformationsbroschüre. Neben der eigentlichen Anzeige werden noch weitere angebliche Kosten, wie zum Beispiel Farb- und Satzkosten, abgerechnet. Schnell kommt dabei ein Betrag von über 400 Euro zustanden. Wer sich weigert zu zahlen, muss mit einer Mahnung rechnen.

Unerwünschte Werbeanrufe der Meudt Media UG

Die Methode der Meudt Media UG liegt darin, sich zunächst bei einem Gewerbetreibenden telefonisch zu melden. In diesem Telefonat wird dem Gewerbetreibenden vorgetäuscht, dass bereits eine Anzeige geschaltet sei und das nunmehr die Neuauflage anstehe. Um die Richtigkeit der Anzeige zu bestätigen bzw. zu überprüfen, müsse man nur noch ein Korrekturfax ausfüllen, unterschreiben und zurücksenden

Anzeigenauftrag „Bürgerinformationsbroschüre“ kostet über 400 Euro pro Auflage - Kosten von ca. 1.600 Euro drohen!

Die Beauftragung einer Anzeige in der Bürgerinfo-Broschüre der Meudt Media UG ist mit hohen Kosten verbunden. Eine Werbeanzeige soll pro Auflage 189,00 Euro kosten. Hinzu kommen Satz- und Reprokosten von 69,00 Euro, Farbkosten von 79,00 Euro sowie Versandkosten von 10,00 Euro. Zudem zahlt man nicht nur für eine Auflage, sondern gleich für vier innerhalb eines Jahres. Wenn der Anzeigenvertrag darüber hinaus nicht drei Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird, verlängert er sich um ein weiteres Jahr bzw. für weitere vier Auflagen. Es können daher schnell Kosten in Höhe von über 1.600,00 Euro entstehen.

Anwaltliche Hilfe

Wer eine Rechnung der Meudt Media UG wegen einer angeblich beauftragten Werbeanzeige für eine „Bürgerinformationsbroschüre“ erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur Meudt Media UG.

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