Diskutiert wird mittlerweile, ob verkehrsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden sollen, um die Handynutzung auf der Straße einzuschränken.
Für alle, die ein Fahrzeug führen (Auto, Motorrad, Fahrrad etc.) ist die Sache klar: § 23 Abs. 1a StVO verbietet die Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt. Wer gegen die Vorschrift verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Radfahrer müssen mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen, Autofahrer mit 60 Euro.
StVO müsste geändert werden
Ein solches Handyverbot gibt es für Fußgänger nicht. Zwar können auch für Fußgänger die Gefahren durch die Handynutzung im Verkehr beträchtlich sein. Verkehrsforscher vergleichen die Ablenkung durch Handynutzung mit einem Alkoholstand von 0,8 Promille. Jedoch ist fraglich, ob ein generelles Handyverbot für Fußgänger mehrheitsfähig wäre und sich durchsetzen ließe.
Handyverbote in den USA
Andere Länder gehen jedoch bereits mit speziellen Maßnahmen gegen die Handynutzung von Fußgängern im Verkehr vor. So sollen in Fort Lee/New Jersey (USA) Fußgänger mit einem Bußgeld von 54 Dollar bestraft werden, wenn sie beim Überqueren des Zebrastreifens auf ihr Handy starren und dadurch vom Weg abkommen.
In Rexburg/Ohio (ebenfalls USA) ist das SMS-Schreiben auf Straßenkreuzungen oder Zebrastreifen verboten. Bußgeld: 100 Dollar.
Spezieller Gehweg für Handynutzer
Einen anderen Weg geht die chinesische Metropole Chongqing. Dort wurde ein eigener Gehweg für Fußgänger, die unterwegs ihr Handy nutzen, eröffnet. Zu ihrem eigenen Schutz sollen diese Fußgänger mit einem eigenen Weg von den übrigen Verkehrsteilnehmern getrennt und somit geschützt werden. Markierungen auf dem Boden (Pfeile mit der Laufrichtung) sollen bei der Koordination helfen. Allerdings ist dieser Gehweg für Handynutzer wohl eher ein Marketinggag der Stadt. Die Länge des Wegs: 50 Meter.