Zudem „erwartet der Bund“ von den Herstellern, dass diese die Kosten für den Einbau einer Hardware-Nachrüstung mit einem SCR-Katalysator übernehmen. Eine Zusage der Hersteller hierzu liegt der Regierung (noch) nicht vor. Laut Presseberichten lehnen bereits BMW und Opel Nachrüstungen aus technischen Gründen ab.
Die attraktive Variante für Hersteller: Umtauschangebote gegen Fahrzeugneukauf
Umtauschangebote der Hersteller an Betroffene sind für die Hersteller eine attraktive Variante, Kaufanreize für Neu- bzw. jüngere Gebrauchtfahrzeuge zu schaffen. Zudem ermöglichen Umtauschangebote den Herstellern, die Tauschprämie über die Marge bzw. einen Nachlass auf das Neufahrzeug zu finanzieren. Diese Lösung „schont“ die Autohersteller. Inhaber von Dieselfahrzeugen, die nicht dazu bereit oder in der Lage sind, ein neues Fahrzeug zu erwerben, haben hiervon keinen Nutzen. Inhaber von Dieselfahrzeugen, die ein Umtauschangebot in Betracht ziehen, sollten genau die Konditionen prüfen, bevor sie dieses in Anspruch nehmen. So ist nicht ausgeschlossen, dass rechtliche Schritte zu günstigeren Ergebnissen führen. Zudem sollte sichergestellt werden, dass die Angebote verbindlich ausgestaltet sind. Wer sein bisheriges Fahrzeug finanziert hat, sollte darauf achten, im Rahmen eines Umtauschs Vorfälligkeitsentschädigungen gegenüber der Bank zu vermeiden.
Umtauschangebote des VW-Konzerns mit Verfallsdatum
Inhaber von Dieselfahrzeugen des Volkswagen-Konzerns (VW, Audi, Skoda, Seat, Porsche) sollten darauf zudem achten, dass ihnen rechtzeitig ein Umtauschangebot gemacht wird. Nach dem 31.12.2018 werden sich diese Hersteller voraussichtlich auf die Einrede der Verjährung berufen und lehnen aus diesem Grund möglicherweise auch ein Umtauschangebot ab. Aus dem Konzept der Bundesregierung kann der Einzelne keine Ansprüche herleiten. Hierfür bedarf es verbindlicher Zusagen der Hersteller. Fehlen diese bzw. sind die Konditionen unklar, droht zum Ende des Jahres ein völliger Rechtsverlust.
Kritik an der Hardwarenachrüstung
Auch wenn die Hersteller Nachrüstungen finanzieren sollten, bestehen Vorbehalte. Die Bundesregierung hatte zum Januar 2018 ein Gutachten über die Möglichkeit von Nachrüstungen erstellen lassen. Danach sind Nachrüstungen mit SCR-Katalysatoren eine sinnvolle Maßnahme zur Luftreinhaltung. Laut Gutachten handelt es sich dabei aber um einen „signifikanten Eingriff für Motor und Fahrzeug“, so dass eine umfangreiche Abstimmung des Fahrzeugs auf die Nachrüstung erforderlich ist. Dies ist laut Gutachten nur durch die Hersteller zuverlässig umsetzbar. Hierzu sind die Hersteller selbst jedoch nicht bereit und wollen auch keine Haftung für eine Nachrüstung übernehmen.
Frage zur Haftung für Nachrüstungen offen
Eine Haftung der Anbieter von Nachrüstungen kann bereits daran scheitern, dass die Anbieter bereits aufgrund mangelnder Informationen der Hersteller gar nicht in der Lage sind, eine einwandfreie Nachrüstung umzusetzen (vgl. § 275 BGB). Zudem ist damit zu rechnen, dass die Anbieter von Nachrüstungen vor einer Nachrüstung Haftungsausschlüsse (vgl. § 639 BGB) vereinbaren. Dann bleibt der Fahrzeuginhaber auf den Kosten weiterer Abstimmungsmaßnahmen sitzen.
Ares Rechtsanwälte bieten allen Betroffenen kostenlose Prüfung an
Nach Einschätzung der ARES Rechtsanwälte sollten betroffene Fahrzeuginhaber die nunmehr möglichen Optionen genau prüfen. Die Maßnahmen der Bundesregierung sind im Zweifel unausgegoren. Zudem scheitert das Konzept an einer Umsetzung im Detail. Dies kann für Inhaber von betroffenen Fahrzeugen zum Rechtsverlust führen.
Die ARES Rechtsanwälte vertreten vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuginhaber gerichtlich und außergerichtlich gegen Hersteller, Autohändler und finanzierende Banken. Für Fragen hierzu stehen wir Ihnen zur Verfügung.
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