Grundsätzlich ja! Benutzt ein Autofahrer ein Tankstellengelände zum Umfahren einer roten Ampel, so liegt kein Rotlichtverstoß vor.
Ampel umfahren: 200 Euro Strafe und Fahrverbot
Einen solchen Fall hatte auch das Oberlandesgericht Hamm zu entscheiden. In dem Fall dort nutzte ein Autofahrer den Bereich einer Tankstelle, um einer roten Ampel auszuweichen. Er fuhr direkt vor der Ampel auf das Gelände auf und verließ diesen Bereich wieder hinter der Kreuzung. Das Gericht der 1. Instanz sah darin einen Rotlichtverstoß, worauf es 200 Euro Geldbuße und 1 Monat Fahrverbot gab. Dagegen legte der Autofahrer Rechtsbeschwerde ein.
OLG Hamm: Tankstellengelände ist kein von den Lichtzeichen geschützter Bereich
Mit Erfolg. Das Gericht der 2. Instanz entschied dann zugunsten des Autofahrers. Ein Rotlichtverstoß ist nicht gegeben. Zwar gehört zum Bereich der Ampel der gesamte Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereich, nicht nur die Fahrbahn. Jedoch ordnet das rote Licht einer Ampel den Halt vor der Kreuzung an, um den dahinter liegenden Bereich zu schützen. Das Rotlicht verbietet jedoch nicht, vor der Ampelanlage abzubiegen und einen nicht durch die Ampel geschützten Bereich zu befahren, wie etwa das Gelände einer Tankstelle.
Einspruch kann sich lohnen
Mein Tipp: Auch dieser Fall zeigt wieder, dass es sich oft lohnt, gegen Bußgelder vorzugehen. Es empfiehlt sich immer, Bußgeldbescheide überprüfen zu lassen. Nutzen Sie dazu unsere Strafzettelboxen! Sie müssen nichts weiter tun, als Ihren Anhörungsbogen einzuwerfen. Wir prüfen diesen und sagen Ihnen, ob sich ein Einspruch lohnt. Sie können sich entspannt zurücklehnen. Oder Sie schicken uns diesen per WhatsApp an 0157/ 859 12 122.