Viel häufiger ist es der Kratzer oder Blechschaden, der beim Einparken entsteht. Und ebenso häufig kommt es seitens des Verursachers in besten Absichten dennoch zur Fahrerflucht, wenn er sich nämlich vom Unfallort entfernt, um beispielsweise Papier und Stift für eine Nachricht an den Geschädigten zu holen.
Strenge gesetzliche Regelungen
Die gesetzlichen Regelungen sind hier tatsächlich sehr streng. Der strafrechtliche Bereich kennt hier zwei Verfahren: die fahrlässige Körperverletzung, die nach einem Verkehrsunfall vorliegt, wenn der Geschädigte beispielsweise ein Schleudertrauma erlitten hat, und das „unerlaubte Entfernen vom Unfallort“, also die Fahrerflucht. Die liegt übrigens bereits vor, wenn man sich zu Fuß vom Unfallort entfernt. Bleibt man nicht an Ort und Stelle, um die Feststellung der eigenen Person, des eigenen Pkws und die Beteiligung am Unfall feststellen zu lassen, können sowohl eine Geld- als auch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen. Diese Regeln werden in der Rechtsprechung sehr streng ausgelegt.
Ausschlaggebend ist die Schadenshöhe
Beläuft sich der Schaden am gegnerischen Fahrzeug auf 1.300 Euro und mehr, kann es ernst werden. § 69 des Strafgesetzbuches sieht die Entziehung der Fahrerlaubnis vor, wenn sich der Fahrer als ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs erweist, z. B. bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, wenn am Eigentum anderer ein „bedeutender Schaden“ entstanden ist. Ab einer Schadenshöhe von 1.300 - 1.500 Euro ist das gemäß der aktuellen Rechtsprechung der Fall. Zu solchen Summen kommt es bei modernen Fahrzeugen schneller, als viele denken. Dann kann der Führerschein ebenso schnell weg sein.
Zwar wird diese Gesetzesregelung von Experten kritisch gesehen, da sie eine Fahrerflucht auf dem Parkplatz mit anderen Verkehrsdelikten, die deutlich schwerwiegender sind, auf eine Stufe stellt. Doch vergangenen Bemühungen aus der Politik zum Trotz, im Falle eines solchen Sachschadens andere Regelungen einzuführen, ist dies geltendes Recht.
Tatbestand der Fahrerflucht vermeiden
Grundsätzlich sollte man sich als Unfallverursacher niemals vom Unfallort entfernen, sondern vom Handy aus umgehend die Polizei anrufen und bis zu deren Eintreffen unbedingt an Ort und Stelle bleiben. Was Sie außerdem zu beachten haben sowie weitere Verhaltensregeln und Tipps erhalten Sie in unserem Podcast. Darüber hinaus sollten Sie direkt Ihren Anwalt anrufen und ggf. die Aussage bei der Polizei verweigern. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt für gewöhnlich die Anwaltskosten.
Wir helfen Ihnen gerne
Wir stehen Ihnen im Falle eines Unfalls gerne zur Seite und begleiten Sie durch den ganzen Prozess. Sollte es bereits zum Tatbestand der Fahrerflucht gekommen sein, können wir Ihnen möglicherweise dennoch helfen, das Verfahren einzustellen. In einem kostenlosen Erstgespräch gehen wir Ihren Fall gemeinsam durch und beraten Sie zur weiteren Vorgehensweise.