Was ist der „einmalige laufzeitunabhängige Individualbeitrag“?
Die Targobank gehörte mit zu den Banken, die in der Vergangenheit für die Kreditbearbeitung eine Bearbeitungsgebühr beim Kunden erhoben hatten. Ab dem Jahr 2012/2013 ist die Targobank dann dazu übergegangen, keine „klassische“ Bearbeitungsgebühr mehr von den Kunden zu verlangen, sondern sie verlangte stattdessen einen sogenannten „einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrag“.
BGH erklärt Kreditbearbeitungsgebühr für unzulässig
Es handelt sich nach unserer Auffassung um die alte Kreditbearbeitungsgebühr. Diese war jedoch bereits im Jahr 2014 in einem von uns geführten Prozess durch den BGH für unzulässig erklärt worden.
Kunden sollten den laufzeitunabhängigen Individualbeitrag von der Bank zurückfordern
Kunden der Targobank, die einen laufzeitunabhängigen Individualbeitrag an die Bank zahlen mussten, sollten diesen nunmehr zzgl. Verzinsung bei der Bank zurückzufordern. Hier finden Sie dazu einen kostenlosen Musterbrief, der allerdings keine Verjährungsfristen unterbrechen kann.
Achtung: Anspruch auf Rückerstattung für 2013 abgeschlossene Kreditverträge verjährt zum 1. Januar 2017
Eile ist geboten bei Kreditverträgen, die im Jahr 2013 abgeschlossen wurden. Der Anspruch auf Rückerstattung des laufzeitunabhängigen Individualbeitrags verjährt hier zum 1. Januar 2017. Kunden mit Verträgen aus dem Jahr 2013 sollten daher noch im Dezember 2016 Klage erheben bzw. einen Mahnbescheid beantragen. Andernfalls verlieren sie den Anspruch endgültig am 1. Januar 2017.
Gerne werden hier für Sie tätig.