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Urheberrecht | 25.02.2015

Suhrkamp untersagt Castorfs Baal-Inszenierung: Bühnenverband fordert Urheberrechtsreform

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Wolfgang Eckes

Nach dem Rechtsstreit um das Brecht-Stück Baal fordert der Bühnenverband eine Reform des Urheberrechts.

Der Theaterregisseur Frank Castorf ist dafür bekannt, seine Inszenierungen nicht immer ganz originalgetreu aufzuführen. Für seine Inszenierung des Brecht-Stücks Baal am Münchner Residenztheater bedeutet dies das Aus. Die Brecht-Erben - vertreten durch den Suhrkamp-Verlag - beantragten vor dem Landgericht München den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Aufführung des Stücks.

Brecht-Erben haben Castorfs Bearbeitung nicht autorisiert

Die Erben halten die Inszenierung für eine „nicht autorisierte Bearbeitung des Stücks“ - und damit für urheberrechtswidrig. Die Urheberrechte gelten bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Brecht ist 1956 gestorben. Die Aufführung von Brecht-Dramen bedarf also der Zustimmung der Rechteinhaber.

Die Brecht-Erben hatten Castorf zwar ursprünglich eine Erlaubnis erteilt. Jedoch veränderte der Regisseur das Stück für seine Aufführung stark und fügte zahlreiche Fremdtexte hinzu. Mit Texten von Rimbaud und Ausschnitten aus Coppolas Vietnam-Film „Apocalypse Now“ brachte es das normalerweise weniger als zwei Stunden dauernde Theaterstück schließlich auf viereinhalb Stunden.

Brecht-Erben und Residenztheater schließen Vergleich vor dem LG München

Die Parteien schlossen auf Drängen des Gerichts in der mündlichen Verhandlung am 18.02.2015 einen Vergleich. Danach darf die Inszenierung nur noch zwei Mal aufgeführt werden - ein Mal im Residenztheater sowie ein letztes Mal beim Berliner Theatertreffen.

Deutscher Bühnenverein verlangt Reform des Urheberrechts

Nach dem Rechtsstreit meldete sich der Deutsche Bühnenverein und sprach sich für eine Reform des Urheberrechts aus. Nach Ansicht des Direktors des Bühnenvereins Rolf Bolwin behindert das Urheberrecht die Freiheit der Kunst. Ein Regisseur solle nicht auf Fremdtexte in der Inszenierung eines Stückes verzichten müssen, um einen Urheber wie Brecht zu schützen, der fast 60 Jahre tot sei.

Das Urheberrecht wird nach Auffassung des Bühnenvereins nicht den Anforderungen des modernen Theaters gerecht. So bemängelt Bolwin u.a., dass die Ausstrahlung von Livestreams einer Aufführung noch immer mit großen urheberrechtlichen Problemen behaftet sei.

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