Vergleich mit Verschwiegenheitsklausel
„Erst wenn die Klage eingereicht wurde nahm man den Betroffenen nunmehr als Kläger ernst und spielte in gerichtlichen Verfahren auf Zeit. Verlor VW oder ein Vertragshändler den Prozess in erster Instanz, legte VW postwendend Berufung ein. Waren die Signale, die die Berufungsrichter aussendeten für die Volkswagen AG zu negativ, zog man in oder vor der mündlichen Verhandlung die Notbremse, indem man plötzlich im Vergleichswege sämtliche Ansprüche des Klägers akzeptierte zum Preise der Verschwiegenheit über dieses für den Kläger äußerst erfreuliche Ergebnis“ erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Rogert.
Verschwiegenheitsklausel und Vertragsstrafenregelung unzumutbar
„Da wir der Auffassung sind, dass die üblicherweise von der Gegenseite angebotenen Vergleiche angesichts der Verschwiegenheitsklausel und der Vertragsstrafenregelung unzumutbar und ich von dem Prozesserfolg überzeugt bin, habe ich den federführenden Anwälten mitgeteilt, dass unsere Kanzlei für derartige Vergleichsschlüsse nicht zur Verfügung steht“ berichtet Prof. Dr. Rogert weiter.
„Logische Konsequenz war ein Strategiewechsel auf der Gegenseite. Nunmehr konnten VW und seine Vertragshändler mit unserer Kanzlei keine Vergleiche schließen, so dass VW einen anderen Weg suchte, um keine oberlandesgerichtlichen Urteile zu kassieren“, analysiert Rechtsanwalt Ulbrich diese Vorgehensweise.
„Oberlandesgerichtliche Urteile üben in der Regel eine erhebliche Sogwirkung auf gleichermaßen Geschädigte aus, weshalb dem Volkswagenkonzern und seinen Vertragshändlern besonders daran gelegen ist, derartige verbraucherfreundliche Urteile der Oberlandesgerichte zu verhindern“, erklärt Prof. Dr. Rogert dazu
Strategiewechsel bei VW
„Die Reaktion ließ nicht lange auf sich warten. Volkswagen reagierte damit, dass in zunächst drei Verfahren keine Berufung eingelegt wurde“, gibt Anwalt Ulbrich sichtlich zufrieden zu verstehen.
Als besonders bemerkenswert bezeichnen die Anwälte jedoch, dass in dem Verfahren gegen einen Vertragshändler, die Autohaus Glinicke GmbH aus Minden, der für den 29. Juni 2017 anberaumte Termin für die Berufungsverhandlung vor dem OLG Celle platzte, weil der Vertragshändler die Berufung zurücknahm. Damit sei wiederum ein klagestattgebendes Urteil rechtskräftig geworden. Einordnend erklärt Rechtsanwalt Ulbrich: „Offensichtlich glaubt weder Volkswagen noch sein Händlerring daran, erfolgreich Berufungsverfahren durchführen zu können. Anders ist die Vorgehensweise der gegnerischen Anwälte nicht zu erklären“.
Die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich vertritt derzeit 2.100 Geschädigte im VW-Abgasskandal.