VW akzeptiert erstinstanzliche Urteile
Bislang hatte die Volkswagen AG in sämtlichen verlorenen Verfahren Berufung eingelegt. „Es ist daher eine große Überraschung, dass offenbar ein Strategiewechsel vollzogen wird“, meint Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, Partner der Sozietät. Bislang habe der Konzern jede auch nur erdenkliche Möglichkeit genutzt, die Verfahren in die Länge zu ziehen und dennoch eine Entscheidung von Obergerichten zu vermeiden, erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Rogert. Daher handele es sich um einen Durchbruch für die Geschädigten, weil diese erstmals seit der Aufdeckung des Abgasskandals endgültig entschädigt werden und die betroffenen Fahrzeuge zurückgeben können.
Erfolgsaussichten in Berufungsverfahren
Besonders brisant finden die Anwälte die Tatsache, dass üblicherweise nur dann kein Rechtsmittel eingelegt werde, wenn die unterlegene Partei nicht mehr an ihre Erfolgsaussichten glaube. Die Signale der Oberlandesgerichte weisen genau in diese Richtung, meint Rechtsanwalt Ulbrich: „Es spricht sehr viel dafür, dass die Berufungsinstanz die erstinstanzlichen Urteile bestätigt hätte. Das scheinen die Volkswagen-Anwälte ebenso zu beurteilen, denn ansonsten hätten sie dem Konzern empfohlen, das Berufungsverfahren zu betreiben. Diese Einschätzung bezieht sich offensichtlich auf mehrere Oberlandesgerichtsbezirke, denn die Berufungsverfahren hätte vor den Oberlandesgerichten Hamm, Düsseldorf und Bamberg stattgefunden.“
Urteile mit Signalwirkung
„Künftig dürfen die Geschädigten im Falle einer Klage gegen Volkswagen berechtigte Hoffnung haben, dass sie in nur einer Instanz ihre Ansprüche durchsetzen können. Das führt zu einer deutlich schnelleren Anspruchsdurchsetzung. Zudem entfalten diese rechtskräftigen Urteile eine erhebliche Signalwirkung für diejenigen, die direkt bei dem Konzern Fahrzeuge gekauft haben. Das gilt insbesondere für Großkunden und Käufer mit Schwerbehindertenausweis, also Kunden mit Rabattansprüchen“, erläutert Prof. Dr. Rogert.
Erste Kanzlei mit rechtskräftigem Abschluss von Verfahren gegen die Volkswagen AG
Nachdem die Düsseldorfer Kanzlei als erste bundesweit ein bahnbrechendes Urteil gegen die Volkswagen AG errungen habe (Landgericht Hildesheim, Urteil vom 17.01.2017, Az. 3 O 139/16, JUVE berichtete) und ebenfalls als erste Kanzlei in Nordrhein-Westfalen Verfahren gegen einen Vertragshändler gewonnen habe (Doppelschlag vor dem Landgericht Krefeld; vgl. Landgericht Krefeld, Urteil vom 14.09.2016, Az. 2 O 83/16 und Landgericht Krefeld, Urteil vom 14.09.2016, Az. 2 O 72/16) könne sie nunmehr wiederum als erste Kanzlei mit rechtskräftigem Abschluss von Verfahren gegen die Volkswagen AG aufwarten. Bereits früher habe sie ebenfalls erstmalig ein Urteil gegen einen Vertragshändler vollstreckt, um dem Kläger den Kaufpreis zu verschaffen. Einzelheiten dazu finden Sie unter http://auto-rueckabwicklung.de.