Vorsicht vor Vertragsschluss mittels telefonischen Gesprächsmitschnitts
Um Kunden für ihr Branchenbuch www.dbvz.de zu gewinnen, ruft die Business Service Media GmbH Gewerbetreibende an, obwohl zu den Angerufenen keinerlei Geschäftsbeziehungen bestehen. Während des Telefonats wird der Eindruck vermittelt, dass bereits ein Eintrag im Branchenverzeichnis besteht und nunmehr eine Verlängerung ansteht. Der Branchenbuchanbieter hat es in diesem Zusammenhang auf die Bestätigung des Vertrags durch einen Gesprächsmitschnitt abgesehen, um nachfolgend eine Rechnung für den angeblich beauftragten Eintrag auf www.dbvz.de stellen zu können.
Anwaltliche Hilfe
Wer daher ein Schreiben der Business Service Media GmbH wegen eines angeblich beauftragten Eintrags auf www.dbvz.de erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.
Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuchanbieter wehren möchten.
Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00