Bitte merken Sie sich dazu: Sofern eine Haltelinie (die dicke weiße Querlinie) vorhanden ist, müssen Sie an dieser anhalten werden! Gibt es diese dicke Linie nicht, müssen Sie an der sogenannten Sichtlinie stehen bleiben. Das ist die Stelle, wo man den Querverkehr einsehen kann.
Beachten Sie: Gehalten werden muss an der Halte- oder Sichtlinie
Können Sie die Straße von der Haltelinie nicht gut einsehen, müssen Sie an der Sichtlinie zusätzlich anhalten.
Am Stoppschild selbst müssen Sie nicht anhalten, es sei denn, die Haltelinie befindet sich genau auf Höhe des Schildes.
Ampel oder Verkehr regelnder Polizist hat Vorrang
Wie bei allen Vorfahrtszeichen gilt auch beim Stoppschild, dass eine eventuell vorhandene Ampel oder ein den Verkehr regelnder Polizist Vorrang vor dem Schild hat.
Vorsicht: Bußgeld bei Nicht-Beachtung
Das Überfahren eines Stoppschildes kann für Sie teuer werden, wenn es dadurch zu einem Unfall oder einer Gefährdung kommt. Dann stellt das Überfahren einen schweren Verkehrsverstoß dar, worauf die Versicherung von ihrer Zahlungspflicht befreit sein kann. Aber auch ohne Unfall drohen Ihnen im Falle einer Gefährdung eines anderen Fahrzeuges ein Punkteeintrag und eine Geldbuße.