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Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsrecht | 23.04.2019

Stop-Schild

„Stopp-Schild“: Wo Autofahrer anhalten sollten

Das Überfahren eines Stopp­schildes kann teuer werden

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Mark Eplinius

Befahren Sie eine Kreuzung mit einem Stoppschild, müssen Sie Ihr Fahrzeug in jedem Fall anhalten; d.h. alle Räder müssen ruhen. Eine bestimmte Standzeit gibt es jedoch nicht. Nur wo muss genau angehalten werden? Direkt in Höhe des Schildes, an der Haltelinie oder erst an der Sichtlinie im Kreuzungs­bereich?

Bitte merken Sie sich dazu: Sofern eine Haltelinie (die dicke weiße Querlinie) vorhanden ist, müssen Sie an dieser anhalten werden! Gibt es diese dicke Linie nicht, müssen Sie an der sogenannten Sichtlinie stehen bleiben. Das ist die Stelle, wo man den Querverkehr einsehen kann.

Beachten Sie: Gehalten werden muss an der Halte- oder Sichtlinie

Können Sie die Straße von der Haltelinie nicht gut einsehen, müssen Sie an der Sichtlinie zusätzlich anhalten.

Am Stoppschild selbst müssen Sie nicht anhalten, es sei denn, die Haltelinie befindet sich genau auf Höhe des Schildes.

Ampel oder Verkehr regelnder Polizist hat Vorrang

Wie bei allen Vorfahrts­zeichen gilt auch beim Stoppschild, dass eine eventuell vorhandene Ampel oder ein den Verkehr regelnder Polizist Vorrang vor dem Schild hat.

Vorsicht: Bußgeld bei Nicht-Beachtung

Das Überfahren eines Stopp­schildes kann für Sie teuer werden, wenn es dadurch zu einem Unfall oder einer Gefährdung kommt. Dann stellt das Überfahren einen schweren Verkehrs­verstoß dar, worauf die Versicherung von ihrer Zahlungs­pflicht befreit sein kann. Aber auch ohne Unfall drohen Ihnen im Falle einer Gefährdung eines anderen Fahrzeuges ein Punkte­eintrag und eine Geldbuße.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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