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Schadensersatzrecht | 21.04.2020

VW-Abgas­skandal

Stichtag 20.04.2020: Muster­feststellungs­klage - Vergleich annehmen?

Gute Chancen auf den vollen Kaufpreis - ohne Risiko!

Rund 262.000 Autokäufer, die sich an der Muster­feststellungs­klage gegen VW beteiligt hatten, haben Anspruch auf Schaden­ersatz durch den Autokonzern.

Die angebotenen Zahlungen liegen je nach Fahrzeug­modell und Modelljahr zwischen 1.350 und 5.823 Euro. Welche Entschädigung die geschädigten Verbraucher zu erwarten haben, zeigt diese Übersicht auf einen Blick. Bis 20. April müssen alle Anspruchs­berechtigten entscheiden, ob sie die einmalige Entschädigungs­zahlung annehmen.

VW hat Entscheidungsdatum bewusst gewählt

Dieses Datum wurde von Volkswagen mit Absicht so gewählt! Denn wird das Angebot von VW am 20. April 2020 angenommen, endet die Frist, in der der Vergleich widerrufen werden kann, am 4. Mai 2020.

Also einen Tag bevor der Bundes­gerichts­hof (BGH) darüber entscheidet, ob und in welcher Höhe den geschädigten Verbrauchern Schadens­ersatz­ansprüche gegen Volkswagen zustehen.

Klagen ohne Risiko

Doch jetzt können Sie vorab genauso viel als Vorschuss erhalten, wie VW Ihnen angeboten hat und erhalten vor Provisions­abzug für den Prozess­kosten­finanzierer bis zu 100 % des ursprünglichen Kaufpreises zzgl. 4 % jährliche Zinsen.

Sollten Sie sich für eine Klage entscheiden, ist diese für Sie ohne Risiko - auch wenn Sie keine Rechts­schutz­versicherung haben. Denn der Prozess­kosten­finanzierer trägt sämtliche Anwalts-, Gerichts- und Sach­verständigenk­osten. Dafür fällt ausschließlich im Erfolgsfall eine Provision in Höhe von 29,9 % an.

Wie viel dabei für den Geschädigten drin ist, kann mit dem interaktiven Vergleichs­rechner der Kanzlei Rogert & Ulbrich schnell und individuell ermittelt werden.

Alternative zum VW Vergleichsangebot

Im besten Fall wird der volle Kaufpreis plus Zinsen erstattet, abzüglich einer Pauschale von 29,9 %. Im schlechtesten Fall erhält der Verbraucher genau das, was auch VW angeboten hatte.

„Gemeinsam mit unserem Partner zur Prozess­kosten­finanzierung bieten wir eine großartige Alternative zum VW Vergleichs­angebot: Sie bekommen direkt nach Einreichung Ihrer Klage den von VW akzeptierten Betrag als Vorschuss. Zusätzlich können Sie im Rahmen einer Individual­klage die Rück­zahlung des Kaufpreises plus Zinsen - und eventuell noch mehr erstreiten,“ so Prof. Dr. Marco Rogert.

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