Presseberichten zufolge sollen die bisherigen Untersuchungen des Insolvenzverwalters ergeben haben, dass es seit dem Jahr 2006 zu Unregelmäßigkeiten kam. Die Insolvenzverwalter haben die Staatsanwaltschaft München I über diese Vorgänge in Kenntnis gesetzt. Zudem wollen die Insolvenzverwalter mögliche Haftungsansprüche gegen die Geschäftsführer der P&R Gesellschaften prüfen.
Insolvenzverwalter will Container weiter vermieten
Die Insolvenzverwalter beabsichtigen, die noch vorhandenen Container weiter zu vermieten, um Geldzuflüsse weiter zu sichern. Nur mit Hilfe dieser Zuflüsse sei ein hinreichender Rückfluss von Geldern an die Anleger sichergestellt. „Bricht die Wertschöpfungskette […] zusammen, wird sich der Schaden der Anleger weiter vertiefen.“, lässt sich der Insolvenzverwalter Dr. Jaffé zitieren. Der Rosenheimer Finanzexperte Stefan Loipfinger geht nach eigenen Schätzungen davon aus, dass 25 bis 30 % der Investitionen an Anleger zurückfließen könnten. Der Zeitrahmen für Rückzahlungen wird ohnehin langfristig anzusetzen sein. So spricht die Pressemeldung der Insolvenzverwalter davon, die vorhandenen Container „wenn nötig auch über Jahre hinweg“ zu vermieten und zu verwerten.
Angaben über Vermietung könnten in vielen Verwaltungsverträgen falsch bzw. irreführend sein
Die deutschen P&R Gesellschaften sind nach Angaben der Insolvenzverwalter vollständig von der Schweizer P&R Equipment & Finance Corp. abhängig. Diese allein habe Mietverträge mit Leasinggesellschaften abgeschlossen und die Container der Anleger vermietet. Die deutschen P&R Gesellschaften haben danach selbst keine Mietverträge über Container mit Mietern abgeschlossen. Trifft dies zu, sind Angaben in vielen Verwaltungsverträgen mit den Anlegern falsch bzw. irreführend. Danach hat die jeweilige P&R Gesellschaft „alle mit der Verwaltung zusammenhängenden Verträge eigenverantwortlich“ abgeschlossen.
Schadensersatzansprüche gegen Dritte
Sollten sich Erkenntnisse verdichten, dass Anlegergelder nicht für den Erwerb von Containern aufgewendet worden sind, stehen strafrechtliche Vorwürfe wegen Betrugs und Untreue im Raum. Dies wiederum kann dazu führen, dass insbesondere die Geschäftsführer der P&R Gesellschaften für Verluste der Anleger persönlich zu haften haben. Folglich haben die ARES Rechtsanwälte die Prüfung möglicher Schadenersatzansprüche gegen Dritte aufgenommen.
Betroffene sollten Ansprüche gegen alle möglichen Anspruchsgegner prüfen lassen
Für betroffene Anleger stellt sich weiterhin die Frage, wie in ihrem Fall die abgeschlossenen Verträge „gelebt“ und umgesetzt worden sind. Aus Sicht der ARES Rechtsanwälte ist es weiterhin sinnvoll, sich hierzu Auskünfte beim Insolvenzverwalter bzw. bei den Gesellschaften zu verschaffen. Dies gilt insbesondere für Anleger, die über Eigentumszertifikate für erworbene Container verfügen. Zudem machen die aktuellen Mitteilungen deutlich, dass die P&R Gesellschaften überschuldet sind und für Anleger Verluste eintreten werden. Um diese zu begrenzen sollten betroffene Anleger Ansprüche gegen alle möglichen Anspruchsgegner prüfen lassen. Hierbei kommen neben den P&R Gesellschaften und deren handelnden Personen zum Beispiel auch Vermittler oder Berater in Betracht.
ARES Rechtsanwälte hat Interessengemeinschaft für betroffene Anleger eingerichtet
Für betroffene Anleger hat die Kanzlei ARES Rechtsanwälte, eine auf die Vertretung von Kapitalanlegern spezialisierte Sozietät, eine Interessengemeinschaft eingerichtet, bei der sich Anleger kostenlos und unverbindlich registrieren können, um weitere Informationen zum Ablauf des Verfahrens zu erhalten und Interessen bündeln zu können.