Fahrverbot droht bei nicht Einhaltung der Geschwindigkeit
In der Regel zahlt man einen Bußgeldbescheid ohne Murren, auch wenn viele Bußgeldbescheide fehlerhaft sind und sich eine anwaltliche Überprüfung häufig lohnt.
Richtig schwierig wird es jedoch für viele Autofahrer, wenn ein Fahrverbot angeordnet wird. Ein solches droht z.B. schon dann, wenn man innerorts 31 km/h zu schnell war.
Für viele ist so ein Fahrverbot ein richtig schwerer Einschnitt, insbesondere wenn sie nicht nur auf ihr Auto angewiesen sind, um zur Arbeit zu kommen, sondern insbesondere wenn man den Führerschein auch für den Beruf selbst benötigt.
Bußgeldbescheid mit Fahrverbot überprüfen lassen
Spätestens in dieser Situation sollten Sie den Weg zum Anwalt nicht scheuen. Denn nun sollte erst recht der Bußgeldbescheid auf seine Richtigkeit überprüft werden und ansonsten geprüft werden, ob nicht zumindest das Fahrverbot umgangen werden kann.
Dies ist dann möglich, wenn dies für den Betroffenen eine besondere Härte darstellen würde. In solchen Fällen kann das Fahrverbot durch eine höhere Geldbuße ersetzt werden. Hier ist es dann Aufgabe des Anwalts zu argumentieren.
Sind Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen?
Droht Ihnen im schlimmsten Fall ein Arbeitsplatzverlust?
Gibt es andere Gründe, die es rechtfertigen vom Fahrverbot abzusehen?
Häufig lassen sich hier gute Argumente finden, die die Behörde oder später den Richter überzeugen von einem Fahrverbot noch einmal abzusehen.
Fahrverbot mit einem Anwalt abwenden
Wenn Sie also einen Bußgeldbescheid erhalten, der ein Fahrverbot vorsieht, dann zögern Sie nicht einen Anwalt einzuschalten. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt diese in der Regel die Anwaltskosten.
Fristen für Einspruch beachten
Beachten Sie bitte, dass Sie nach Erhalt des Bußgeldbescheides nur zwei Wochen Zeit haben, den Einspruch schriftlich bei der Behörde einzulegen. Es bringt hierbei überhaupt nichts, bei der Behörde anzurufen und über das Fahrverbot zu diskutieren.
Sind Sie von diesem Thema betroffen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.