Schon als der Kläger seinen Skoda Octavia Combi 2.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 5 kaufte, handelte es sich um ein Auslaufmodell. Inzwischen wird nur noch das leistungsstärkere Nachfolgemodell mit der Schadstoffklasse Euro 6 produziert.
Modellwechsel steht Anspruch auf Ersatz nicht im Wege
Das stehe dem Anspruch des Käufers auf Nachlieferung eines mangelfreien Ersatzfahrzeugs aber nicht im Wege, so das Oberlandesgericht Stuttgart. Der Skoda des Klägers war vom Dieselskandal betroffen. Durch die Abgasmanipulationen weise das Fahrzeug einen Sachmangel auf. Der Käufer habe daher Anspruch auf Ersatz, der auch in der Lieferung eines mangelfreien Neuwagens aus der aktuellen Produktion liegen könne. Habe inzwischen ein Modellwechsel stattgefunden, stehe dies der Nachlieferung nicht im Wege, wenn die Änderungen nur geringfügig sind. Dies sei hier der Fall, so das Oberlandesgericht Stuttgart. Der leistungsstärkere Motor und die Abgasnorm Euro 6 seien keine so gravierenden Änderungen, dass dadurch eine Nachlieferung unmöglich sei.
OLG orientierte sich am Hinweisbeschluss des BGH
Das Oberlandesgericht Stuttgart orientierte sich an der Auffassung des Bundesgerichtshofs. Der Bundesgerichtshof hatte mit Hinweisbeschluss vom 8. Januar 2019 (Az.: VIII ZR 225/17) klargestellt, dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Sachmangel darstellen und die Käufer Anspruch auf Ersatz haben. „Dieser Beschluss des BGH schlägt sich mehr und mehr in der Rechtsprechung nieder. Vor dem OLG Stuttgart haben beispielsweise auch schon das OLG Karlsruhe oder das OLG Hamburg den Kunden Anspruch auf Lieferung eines neuen Fahrzeugs ohne Mängel zugesprochen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, Brüllmann Rechtsanwälte, aus Stuttgart.
Schadensersatzansprüche können noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden
Grundsätzlich hat sich die Rechtsprechung im Abgasskandal verbraucherfreundlich entwickelt. So haben die Oberlandesgerichte Köln, Karlsruhe und Koblenz inzwischen entschieden, dass VW die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und schadensersatzpflichtig ist. „Die Chancen auf Schadensersatz stehen daher sehr gut. Schadensersatzansprüche gegen VW können noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.
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