wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Versicherungsrecht | 21.01.2016

Versicherung

Sinn und Zweck der Berufs­unfähigkeits­versicherung

Eine kurze Erläuterung zur bekanntesten Art der Invaliditätsabsicherung

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll und Daniela Niemann

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung (kurz BU) ist eine der bekanntesten Arten der Invaliditätsabsicherung. Sie wird entweder als Zusatzversicherung (Berufs­unfähigkeits­versicherung, kurz BUZ) zu einer Lebens- oder Rentenversicherung oder als selbständige Berufs­unfähigkeits­versicherung(kurz SBU) abgeschlossen.

Sinn und Zweck einer BU ist es, die finanziellen Folgen auszugleichen, wenn eine Person aufgrund gesundheitlicher Probleme ihren Beruf nicht mehr ausüben kann und daher arbeitslos wird.

Die Definition von Berufsunfähigkeit lautet:

Berufsunfähigkeit ist die dauernde krankheits-, unfall- oder invaliditätsbedingte Unfähigkeit einer Person, ihren Beruf auszuüben. Eine „nur“ teilweise Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Person eine entsprechende Beeinträchtigung erlitten hat, aufgrund derer sie ihren Beruf nur noch zum Teil ausüben kann.

Welche Leistungen erbringt die Versicherung?

Der Versicherungsgeber einer Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherten eine vertraglich vorab vereinbarte Leibrente (Berufsunfähigkeitsrente), wenn er den zuletzt ausgeübten Beruf durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall nicht mehr ausüben kann. Der Versicherte muss zu mindestens 50 % nicht mehr in der Lage sein, seinen Beruf auszuüben. Das Vorliegen der Berufsunfähigkeit ist ärztlich nachzuweisen.

Welche Probleme treten regelmäßig bei einem Antrag auf Zahlung ein?

Sobald ein Versicherungsnehmer einen Antrag bei seiner Versicherungsgesellschaft auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente stellt, erhebt die Versicherung oftmals Einwände und verweigert eine Zahlung. Die Einwände können sehr unterschiedlich ausfallen.

Einige Beispiele sind:

Der Versicherte hat bei Abschluss des Versicherungsvertrages Fragen des Versicherers falsch oder unvollständig beantwortet. Zudem ist es oft Ziel der Versicherung, den Versicherungsvertrag durch Anfechtung, Rücktritt oder Kündigung zu beenden und einer Zahlungsverpflichtung zu entgehen. Darüber hinaus wird auch regelmäßig von der Versicherung bestritten, dass überhaupt eine Berufsunfähigkeit vorliegt, selbst dann, wenn von anderen Einrichtungen eine solche bereits bestätigt wurde. Besonders schwer wird es den Versicherungsnehmern gemacht, die wegen einer psychischen Erkrankung berufsunfähig werden.

Sollten Sie Probleme mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung haben, wenden Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt, der Sie bei Ihrem Vorgehen gegen Ihre Versicherung unterstützt und Ihre Rechte durchsetzt!

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#1825

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d1825
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!