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Schadensersatzrecht | 20.06.2019

Abgas­skandal

Sieg für Diesel-Kläger: OLG Koblenz verurteilt VW wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung

VW muss VW Sharan zurück­nehmen und Kaufpreis abzüglich einer Nutzungs­entschädigung erstatten

Urteile im Abgas­skandal durch Oberlandes­gerichte sind zwar selten, haben dafür aber große Bedeutung. Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Urteil vom 12. Juni 2019 die Rechte der geschädigten Käufer im Abgas­skandal entscheidend gestärkt und VW im Berufungs­verfahren zu Schadens­ersatz verurteilt (Az. 5 U 1318/18). Volkswagen muss einen VW Sharan zurück­nehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungs­entschädigung erstatten.

„Es lohnt sich, Schadens­ersatz­ansprüche im Abgas­skandal konsequent zu verfolgen und auch den Weg vor ein Oberlandes­gericht nicht zu scheuen. Die Rechtsprechung ist verbraucher­freundlich und deshalb versucht VW häufig, Entscheidungen durch Ober­gerichte zu verhindern. Das klappt nicht immer und so musste VW jetzt im Berufungs­verfahren vor dem OLG Koblenz eine empfindliche Niederlage hinnehmen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Brüllmann Rechts­anwälte, aus Stuttgart.

Kläger verlangt Schadensersatz

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger 2014 einen VW Sharan gebraucht gekauft. Nachdem bekannt wurde, dass VW auch bei diesem Modell die Abgaswerte manipuliert hat, verlangte der Kläger Schadens­ersatz. Dabei ließ er sich auch nicht davon entmutigen, dass seine Klage in erster Instanz abgewiesen wurde, sondern zog ins Berufungs­verfahren vor das Oberlandesgericht Koblenz und hatte Erfolg.

OLG bejaht Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

Durch das Inverkehr­bringen von Fahrzeugen mit manipulierten Abgaswerten habe VW die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei daher zum Schadens­ersatz verpflichtet. VW habe die unzulässige Software­programmierung bewusst verschwiegen und damit den Anschein erweckt, dass das Fahrzeug im Straßen­verkehr uneingeschränkt genutzt werden kann.

Systematische Täuschung aus Profitstreben

Aus Profit­streben seien staatliche Behörden, Wettbewerber und End­verbraucher in großer Zahl systematisch getäuscht worden. Diese Täuschung setze sich auch beim Gebraucht­wagen­kauf fort. Der Kläger habe den Kaufvertrag nur aufgrund der Täuschung abgeschlossen und sei dadurch auch geschädigt worden. VW müsse daher das Fahrzeug zurück­nehmen und den Kaufpreis erstatten, entschied das Oberlandesgericht Koblenz. Für die gefahrenen Kilometer dürfe VW allerdings eine Nutzungs­entschädigung abziehen, wobei das Gericht von einer durch­schnittlichen Lauf­leistung des Motors von 300.000 Kilometern ausgeht.

Revision zugelassen

„Ob es VW auf eine Entscheidung durch den BGH ankommen lassen wird, bleibt abzuwarten“, so Rechtsanwalt Seifert. Das Urteil gebe aber schon jetzt Rückenwind für Schadens­ersatz­klagen im Abgas­skandal. „Zahlreiche Gerichte haben ohnehin schon entschieden, dass VW im Diesel­skandal schadens­ersatz­pflichtig ist. Dieser Trend wird sich fortsetzen“, ist Rechtsanwalt Seifert überzeugt.

Sprechen Sie uns an

Die Kanzlei Brüllmann Rechts­anwälte ist Kooperations­partner der IG Diesel­skandal und bietet Ihnen eine kostenlose Erst­ein­schätzung Ihrer Möglichkeiten an.

Mehr Informationen: www.bruellmann.de/faelle/vw-abgasskandal/

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