Entscheidender Hinweis kam aus Deutschland
Der Fall zeigt, wie gut europäische Steuerbehörden im Kampf gegen Steuerhinterziehung inzwischen zusammenarbeiten. Hintergrund der Entscheidung des schweizerischen Bundesgerichtes in Lausanne vom 26.07.2019 war ein Tipp von deutschen Steuerbehörden.
Diese hatten den französischen Kollegen eine Liste mit Kontonummern gegeben – die deutschen Behörden gingen davon aus, dass Franzosen auf diesen Konten in der Schweiz unversteuerte Gelder verstecken. Aus Frankreich kam schließlich eine Bitte um Amtshilfe an die schweizer Steuerbehörden.
UBS wehrt sich gegen Herausgabe von Kundendaten
Die betroffene Großbank UBS wehrte sich allerdings gegen die Freigabe der Kundendaten. Die schweizerische Steuerverwaltung wollte der Bitte aus Frankreich nachkommen und die Daten aushändigen. UBS ging daraufhin gerichtlich gegen die Herausgabe der Daten seiner Kunden vor.
In erster Instanz konnte die Bank damit einen Erfolg erzielen. Die französischen Steuerbehörden hätten den Verdacht auf Steuerhinterziehung der Kontonutzer nicht ausreichend begründet, hieß es in der Begründung des Bundesverwaltungsgerichtes. Allein die Tatsache eines Kontos in der Schweiz sei für den Verdacht der Steuerhinterziehung nicht ausreichend.
Behörden dürfen Daten weitergeben
In der daraufhin eingelegten Berufung sollte die Klage der UBS weniger erfolgreich sein.
Das schweizerische Bundesgericht in Lausanne entschied, dass die schweizer Behörden die Kontodaten an die französischen Kollegen weiterleiten dürften. Diese Entscheidung kann nun mit keinem ordentlichen Rechtsmittel mehr angegriffen werden.
„Wir nehmen die Entscheidung zur Kenntnis“, teilte die UBS nach dem Urteil mit.
UBS schon einmal wegen Steuerhinterziehung verurteilt
Nicht zum ersten Mal steht die Großbank im Visier des Steuerstrafrechtes. Erst im Februar 2019 war die UBS in Frankreich wegen Geschäften mit Steuerhinterziehern zu einer Strafe von insgesamt 3,7 Milliarden Euro verurteilt worden. Der Bank wurde der Vorwurf der Geldwäsche im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung und dem illegalen Anwerben von Kunden gemacht. Nach Ansicht des Gerichtes handele es sich um Vergehen von „außergewöhnlicher Schwere“.
Im Ergebnis entschied das Gericht, dass die UBS, ihre französische Filiale und drei frühere Verantwortliche gemeinsam 800 Millionen Euro Schadenersatz an den französischen Staat zahlen müssen. Der Staat war in dem Prozess als Nebenkläger aufgetreten. Die französische Filiale der UBS erhielt eine Strafe von 15 Millionen Euro. Fünf von sechs damals verantwortlichen Managern bekamen sogar Haftstrafen auf Bewährung, sowie Geldstrafen von bis zu 300.000 Euro.
Für UBS-Manager Markus Diethelm ist die Entscheidung unverständlich. Die Bank hatte bereits vor dem Urteil mitgeteilt, die in Frankreich geforderten Beträge seien weder durch Beweise noch durch das Gesetz gerechtfertigt. UBS kündigte daher unmittelbar nach der Urteilsverkündung an, gegen die Entscheidung vorzugehen.
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