Was der Bauer nicht kennt …
Sich bei Facebook anzumelden ist eine Sache von wenigen Minuten. Sich durch die gesamten Privatsphäre-Einstellungen zu klicken, kann dagegen eine Weile dauern. Darin befinden sich Möglichkeiten, die Sichtbarkeit des eigenen Profils für andere Personen nach dem eigenen Geschmack anzupassen. Bisher war es voreingestellt, dass von der eigenen Chronik ein Suchmaschinen-Link erstellt wird. Durch die prominente Platzierung von Facebook bei gängigen Suchmaschinen erscheint der eigene Name bei Eingabe in das Suchfenster meist ganz oben – oft zur Freude des Eintippenden.
Gegen diese Praxis hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) vor dem Landgericht Berlin geklagt. Personenbezogene Daten dürfen nur dann erhoben werden, wenn der Betroffene vorher in die Nutzung eingewilligt habe. Durch einen prominent platzierten Link auf einer Suchmaschine werde in unzulässiger Weise in den Schutz personenbezogener Daten eingegriffen.
Fragen kostet nichts, oder?
Das Landgericht hatte in seiner Entscheidung zum Internetrecht festgestellt, dass die Voreinstellungen von Facebook unwirksam seien. Facebook müsse auf solche Praktiken hinwiesen, damit die Nutzer sich vorher über Art und Umfang der Verwendung ihrer Daten im Klaren sein können. Dies sei mit den derzeitigen Regelungen nicht in ausreichendem Maße möglich.
Facebook legte bereits Berufung gegen das Urteil ein. In einer Stellungnahme beteuerte das Unternehmen, dass die Grundlagen des Falles veraltet seien. Das Verfahren begann 2015 und Facebook kündigte für 2018 im Zuge von Gesetzesänderungen in Deutschland neue Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien an. Die Verbraucherschützer zeigten sich erwartungsgemäß erfreut über Urteil und bekräftigten, dass Facebook seine Privatsphäre-Einstellungen zu sehr verstecke.
Wer sich zeigen will, der darf das auch weiterhin
Das Urteil zeigt, dass die Gerichte das deutsche Datenschutzrecht und dessen primären Schutz des Nutzers ernst nehmen. Wer allerdings möchte, dass sein Facebook-Profil weiterhin bei den Suchmaschinen zu finden ist, muss seine Privatsphäre-Einstellungen entsprechend anpassen. Ansonsten gilt bei sozialen Medien wie Facebook, dass man sich zunächst durch die Einstellungen klicken sollte, bevor man Dinge über sich Preis gibt, die nicht für jedermann sind. Denn im Internet gilt: Was im Netz ist, bleibt im Netz.
Mehr Informationen zum Thema Internetrecht und Datenschutz finden Sie auf unserer Kanzlei-Webseite: https://www.rosepartner.de/it-recht/internetrecht.html