Bank hat Pflichten aus dem Anlageberatungsvertrag schuldhaft verletzt
Das Urteil ist seit Anfang Mai 2017 rechtskräftig. Die aus Schwarzenbek stammende Klägerin wird von HAHN Rechtsanwälte vertreten. Das Gericht sah es auch ohne Beweisaufnahme als erwiesen an, dass die Bank ihre Pflichten aus dem Anlageberatungsvertrag schuldhaft verletzt habe, weil sie die Klägerin nicht über die ihr aus der Vermittlung der Beteiligung zufließenden Rückvergütungen aufgeklärt habe. Wegen der die Beklagte treffenden sekundären Beweislast sei das pauschale Bestreiten des Vortrags der Klägerin insofern nicht ausreichend.
Verjährung noch nicht absolut eingetreten
„Hinsichtlich zahlreicher Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bei Schiffsfonds ist noch keine absolute Verjährung eingetreten“, teilt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte mit. „Das betrifft auch verschiedene CONTI-Schiffsfonds, die von der Commerzbank AG ab Mitte 2017 bzw. in 2018 - so auch der MS“CONTI ARABELLA„ - insbesondere an ältere Privatanleger vertrieben wurden.“ Auch wenn sich einige Banken mit außergerichtlichen Vergleichsangeboten schwer tun, mache - so Rechtsanwalt Hahn - bei eindeutigen Fällen von Falschberatung ein Klageverfahren auch ohne eine eintrittspflichtige Rechtschutzversicherung Sinn. „Im vorliegenden Fall hat das Landgericht der Klage ohne Beweisaufnahme stattgegeben“, erläutert Hahn. „Im Regelfall können mit anlageberatenden Banken zumindest nach Klageerhebung vernünftige Vergleichslösungen erzielt werden“, sagt Hahn.
Anleger sollten sich anwaltlich beraten lassen
Abschließend rät Anwalt Hahn Anlegern der MS „CONTI ARABELLA“ und der beiden Schwesterschiffe - der MS „CONTI DAPHNE“ und der MS „CONTI ARIADNE“ - zur Eile: „Anleger des Fonds sollten die maximale Verjährungsfrist von zehn Jahren ab Fondsbeitritt überwachen. Hahn empfiehlt daher allen betroffenen Anlegern, sich kurzfristig mit HAHN Rechtsanwälte in Verbindung zu setzen und über die rechtlichen Möglichkeiten der Verjährungshemmung und Anspruchsverfolgung zu informieren.