Hintergrund des Rechtsstreits
Hintergrund des Verfahrens war eine Beteiligung des Klägers an dem geschlossenen Schiffsfonds HSC Aufbauplan Schiff VII. Der Kläger fühlte sich von der Beklagten falsch beraten. Eine außergerichtliche Geltendmachung blieb erfolglos. Der Kläger hat als Folge der Ablehnung der Volksbank über seine Rechtsanwälte Klage beim Landgericht in Koblenz wegen Falschberatung erheben lassen. Nach Zustellung der Klage hat sich die Volksbank Koblenz Mittelrhein eG dazu entschlossen die Ansprüche bis auf einen Teil des ebenfalls geltend gemachten entgangenen Gewinns anzuerkennen.
Landgericht Koblenz erlässt Anerkenntnisurteil
Inhaltlich ging es bei dem Verfahren um die Frage der fehlerhaften Aufklärung über bestehende Risiken und Nachteile geschlossener Schiffsfonds, sowie die Frage der Fehlerhaftigkeit des Emissionsprospektes. Dabei lag der Fall so, dass auf der Beitrittserklärung selbst handschriftlich vermerkt wurde, dass die Volksbank als Provision zum einen das Agio und zum anderen neben dem Agio weitere Provisionen in Höhe von 3 % bekommen würde. Dem Emissionsprospekt ließen sich allerdings nur Provisionen neben dem Agio in Höhe von weiteren 2 % entnehmen. Es stand also die Frage im Raum, ob der Emissionsprospekt, respektive insbesondere auch die dort enthaltene Mittelverwendung, allein schon deshalb fehlerhaft sind, weil tatsächlich dort nicht ausgewiesene Eigenkapitalbeschaffungskosten angefallen sind.
Fazit für Kapitalanleger
Das Urteil stärkt die Rechte von Anlegern. Es zeigt erneut, dass auch bei Verfahren gegen Banken und Sparkassen neben dem Thema Kickback auch aufgrund anderer Pflichtverletzungen erfolgreich bestehende Ansprüche geltend gemacht werden können. Anlegern geschlossener Fonds wird geraten ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
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