wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche

Familienrecht und Scheidungsrecht | 14.02.2019

Trennung oder Scheidung

Scheidung Tipps: 10 wichtige Tipps bei Trennung bzw. Scheidung

Was für Ehegatten in Vorbereitung auf die Scheidung wichtig ist

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Trennungsjahr, Scheidungsverfahren, Unterhalt und und und - bei einer Scheidung gibt es einiges zu beachten. Wir nennen Ihnen zehn wichtige Tipps im Zusammenhang mit einer Trennung bzw. Scheidung.

Im Folgenden finden Sie 10 Tipps, die Ihnen bei der Scheidung helfen können. Gern können sich mich kontaktieren, wenn Sie gerade auf der Suche nach einem Anwalt für Scheidung in Berlin sind. Ich berate aber nicht nur bei einer Scheidung in Berlin, sondern auch deutschlandweit und stehe Ihnen gern für einen kostenfreien Erstkontakt zur Scheidung zur Verfügung.

1. Halten Sie das Trennungsjahr ein und dokumentieren Sie die Trennung

Die für eine Scheidung erforderliche räumliche Trennung erfordert, dass beide Ehepartner ein möglichst vollständig voneinander getrenntes Leben führen, d.h. keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen und ihre Freizeit nicht mehr gemeinsam miteinander verbringen. Die Trennung von Tisch und Bett erfolgt am Besten in räumlich voneinander getrennten Wohnungen. Wenn dies nicht möglich ist, so müssen Tisch und Bett in der gemeinsamen Wohnung strikt getrennt werden. Schlafen Sie in getrennten Betten, führen Sie getrennte Haushalte und ein voneinander un­abhängiges Alltags­leben ohne gemeinsame Aktivitäten.

Für den Fall, dass der Ehepartner die Trennung nicht wahrhaben will und sie abstreitet: Dokumentieren Sie die räumliche Trennung. Sofern Sie nicht getrennt wohnen, dokumentieren Sie die getrennte Lebens­führung. Denn wenn der Partner die Trennung bestreitet, muss sie bewiesen werden.

2. Stellen Sie die für das Scheidungsverfahren notwendigen Angaben und Dokumente zusammen

Für eine Scheidung ist es in der Regel erforderlich, dass Sie Angaben zum Namen und zur Anschrift des anderen Ehegatten machen.

Zudem muss der Ort und die Zeit der Heirat angegeben werden. In diesem Zusammenhang benötigt das Gericht die Heirats­urkunde im Original oder als beglaubigte Abschrift.

Sollten gemeinsame minder­jährige Kinder vorhanden sein, müssen Angaben zum Namen, Geburts­datum und Aufent­haltsort der Kinder gemacht werden. Ferner bedarf es der Angabe, ob Ver­einbarungen über die elterliche Sorge, den Umgang und der Unterhalts­pflicht gegenüber den minderjährigen Kindern getroffen wurden. Ferner benötigt das Gericht die Geburts­urkunden im Original oder als beglaubigte Abschrift der gemeinsamen minderjährigen Kinder. Gemeinsame Kinder sind ein sensibler Punkt im Scheidungs­verfahren. Wenn Sie mit Ihrem Ehepartner keine gemeinsame Lösung finden, müssen diese Fragen gerichtlich geklärt werden.

Sollten Informationen oder Unterlagen nicht vorliegen, versuchen Sie diese in Erfahrung bzw. in Besitz zu bringen.

3. Kommunizieren Sie mit Ihrem Ehepartner

Auch wenn Sie am Anfang der Trennung vielleicht nicht viel von Ihrem Ehepartner wissen wollen: Die Scheidung verlangt einige Entscheidungen, die in vielen Fällen am besten einvernehmlich getroffen werden. Dies beginnt damit, ob Sie und Ihr Ehepartner sich eine einvernehmliche Scheidung vorstellen können. Dies kann die Scheidung erheblich beschleunigen und zudem Kosten sparen, indem Sie etwa über­einkommen, dass nur Sie einen Anwalt mit dem Scheidungs­antrag, dem sich Ihr Ehepartner anschließen wird, beauftragen und sich die dafür anfallenden Anwalts­kosten teilen.

Ferner muss das Finanzielle geregelt werden. Es muss entschieden werden, wer die Ehewohnung behält und wer auszieht sowie der Hausrat aufgeteilt werden. Haben Sie bei der Heirat keinen Ehevertrag geschlossen, in dem diese Fragen geklärt werden, können Sie das Trennungsjahr nutzen, um vieles einvernehmlich zu regeln, statt das Familien­gericht streitig entscheiden zu lassen.

Besonders wichtig ist das Aufrechterhalten eines „Gesprächskanals“ bei gemeinsamen Kindern. Auch nach der Trennung üben die Eltern das Sorgerecht grund­sätzlich gemeinsam aus.

4. Die Ehewohnung

Wenn Sie sich trennen, müssen Sie sich mit Ihrem Ehepartner darüber einigen, wer in der Ehewohnung bleibt und wer auszieht. Auf Antrag kann das Familien­gericht über die Wohnungs­zuweisung entscheiden. Machen Sie sich eine Kopie vom etwaigen Mietvertrag oder dem Notar­vertrag. Geregelt werden muss auch, was mit der Mietkaution passiert.

5. Persönliche Eigentumsgegenstände und Aufteilung des Hausrats

Wenn Sie in der Trennungs­phase aus der Ehewohnung ausziehen: Denken Sie an Ihre eigenen Sachen, die Sie bereits in die Ehe eingebracht oder in der Ehezeit für sich erworben haben, und nehmen Sie sie am besten gleich mit, damit später kein Streit über die Herausgabe entsteht oder darüber, dass sie möglicher­weise plötzlich nicht mehr auffindbar sind.

Denken Sie auch an die Aufteilung der gemeinsamen Haushalts­gegenstände. Nicht, dass der in der Wohnung verbliebene Partner die Sachen für sich behält bzw. gemeinsame Dinge vergessen werden und dadurch heimlich beim Partner verbleiben. Dokumentieren Sie die in der Wohnung zurück­gelassenen Gegenstände, damit Sie bei Streit eine vollständige Liste des gemeinsamen Hausrats vorweisen können, der noch zwischen Ihnen aufgeteilt werden muss. Machen Sie am besten Fotos von der Wohnung und dem Hausrat.

6. Die Finanzen

Regeln Sie Ihre Finanzen. Wenn Sie bei der Heirat keine Regelung zum Güterstand getroffen haben, gilt der gesetzliche Zugewinn­ausgleich. Ferner bestehen möglicher­weise Unterhalts­ansprüche gegen den Ehepartner. Dokumentieren Sie deshalb frühzeitig die Vermögenswerte des Ehegatten und dessen Einkünfte. Recherchieren Sie Konten, Sparbücher, Aktien­depots, Wertpapiere und sonstige Wertanlagen aller Art. Zwar ist Ihr Partner im Scheidungs­prozess zur Auskunft verpflichtet. Jedoch ermöglicht Ihnen eine frühzeitige Recherche, dem Partner im Fall vorübergehender Gedächtnis­lücken auf die Sprünge helfen zu können.

Dies gilt auch für die Renten­vorsorge. Damit das Familien­gericht den Versorgungs­ausgleich durchführen kann, ist es auf Ihre vollständigen Angaben zu allen bestehenden Renten­anwart­schaften angewiesen.

7. Getrennte Konten

Wenn Sie bisher mit Ihrem Ehepartner ein gemeinsames Konto geführt haben: Trennen Sie Ihre Finanzen. Beugen Sie einem Abräumen des gemeinsamen Konto­guthabens durch den Ehepartner vor. Richten Sie ein eigenes Konto für sich selbst ein, auf das Ihr Ehepartner keinen Zugriff hat. Sofern Ihr Ehepartner bisher eine Konto­vollmacht für Ihr Konto hatte, widerrufen Sie diese.

Denken Sie aber daran, dass Sie gemeinsame Verpflichtungen (z.B. Darlehen, die Sie gemeinsam aufgenommen haben, gemeinsame Versicherungs­verträge, gemeinsame Schulden) nach wie vor bedienen müssen. Versuchen Sie möglichst, alle Verträge mittelfristig zu trennen, soweit dies möglich ist.

Geregelt werden müssen vor allem gemeinsame Immobilien­darlehen und die Frage, wie das gemeinsame Wohn­eigentum verwertet wird bzw. wie ein finanzieller Ausgleich geschaffen wird, sofern einer der Partner die Immobilie für sich behalten möchte, während der andere auszieht.

8. Versicherungen

Regeln Sie Ihre Versicherungen: Wenn Sie einen eigenen Haushalt begründen: Schließen Sie die erforderlichen Versicherungen ab. Denken Sie für die Zeit nach der Scheidung an Ihre Kranken­versicherung. Sofern Sie bislang über die Familien­versicherung Ihres Ehepartners versichert waren, bleiben Sie bis zur Rechtskraft der Scheidung mit­versichert. Spätestens für den Zeitpunkt danach sollten Sie sich frühzeitig nach einer ausreichenden eigenen Kranken­versicherung umsehen. Riskieren Sie nicht, später ohne Kranken­versicherung oder mit einem ungünstigen Versicherungs­tarif dazustehen!

9. Ehevertrag

Haben Sie einen Ehevertrag abgeschlossen, sollten Sie diesen kopieren.

10. Unterhalt

Wenn Ihr Ehepartner verpflichtet ist, Unterhalt zu zahlen, müssen Sie Ihre Ansprüche frühzeitig geltend machen, damit Sie keine Nachteile erleiden. Denn viele Unterhalts­ansprüche können nicht nachträglich für die Vergangenheit geltend gemacht werden. Wenn Sie unsicher sind, ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, können Sie dies durch einen Anwalt prüfen lassen. Unterhalts­ansprüche können im gerichtlichen Eil­verfahren vorläufig festgesetzt und gesichert werden. Bei gemeinsamen Kindern muss unbedingt der Kindes­unterhalt geprüft werden. Prüfen Sie auch, ob Sie Anspruch auf Trennungs­unterhalt haben.

Wenn Sie in Absprache mit Ihrem Partner während der Ehe Ihren Beruf aufgegeben haben, um die Kinder zu betreuen, haben Sie ferner möglicher­weise Anspruch auf Zahlung von Betreuungs­unterhalt.

Bei den oben genannten Tipps handelt es sich um allgemeine Empfehlungen. Je nach Einzelfall können bestimmte Punkte wichtiger oder weniger wichtig sein. Sollte es zu Problemen kommen oder sollte die Auseinander­setzung mit Ihrem Ehegatten zu kompliziert werden, schalten Sie einen Rechtsanwalt ein, der Sie passend zu Ihrem individuellen Fall beraten und gegebenenfalls vertreten kann.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3.4 (max. 5)  -  5 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0
Nehmen Sie direkt Kontakt zu Rechtsanwalt Robert Binder auf ...
Bild von Rechtsanwalt Robert Binder
       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!
Teuer eingetragen in ein Branchenbuch, das keiner kennt? Wir helfen Ihnen!Anzeige

#5486

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d5486
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!