Im Folgenden finden Sie 10 Tipps, die Ihnen bei der Scheidung helfen können. Gern können sich mich kontaktieren, wenn Sie gerade auf der Suche nach einem Anwalt für Scheidung in Berlin sind. Ich berate aber nicht nur bei einer Scheidung in Berlin, sondern auch deutschlandweit und stehe Ihnen gern für einen kostenfreien Erstkontakt zur Scheidung zur Verfügung.
1. Halten Sie das Trennungsjahr ein und dokumentieren Sie die Trennung
Die für eine Scheidung erforderliche räumliche Trennung erfordert, dass beide Ehepartner ein möglichst vollständig voneinander getrenntes Leben führen, d.h. keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen und ihre Freizeit nicht mehr gemeinsam miteinander verbringen. Die Trennung von Tisch und Bett erfolgt am Besten in räumlich voneinander getrennten Wohnungen. Wenn dies nicht möglich ist, so müssen Tisch und Bett in der gemeinsamen Wohnung strikt getrennt werden. Schlafen Sie in getrennten Betten, führen Sie getrennte Haushalte und ein voneinander unabhängiges Alltagsleben ohne gemeinsame Aktivitäten.
Für den Fall, dass der Ehepartner die Trennung nicht wahrhaben will und sie abstreitet: Dokumentieren Sie die räumliche Trennung. Sofern Sie nicht getrennt wohnen, dokumentieren Sie die getrennte Lebensführung. Denn wenn der Partner die Trennung bestreitet, muss sie bewiesen werden.
2. Stellen Sie die für das Scheidungsverfahren notwendigen Angaben und Dokumente zusammen
Für eine Scheidung ist es in der Regel erforderlich, dass Sie Angaben zum Namen und zur Anschrift des anderen Ehegatten machen.
Zudem muss der Ort und die Zeit der Heirat angegeben werden. In diesem Zusammenhang benötigt das Gericht die Heiratsurkunde im Original oder als beglaubigte Abschrift.
Sollten gemeinsame minderjährige Kinder vorhanden sein, müssen Angaben zum Namen, Geburtsdatum und Aufenthaltsort der Kinder gemacht werden. Ferner bedarf es der Angabe, ob Vereinbarungen über die elterliche Sorge, den Umgang und der Unterhaltspflicht gegenüber den minderjährigen Kindern getroffen wurden. Ferner benötigt das Gericht die Geburtsurkunden im Original oder als beglaubigte Abschrift der gemeinsamen minderjährigen Kinder. Gemeinsame Kinder sind ein sensibler Punkt im Scheidungsverfahren. Wenn Sie mit Ihrem Ehepartner keine gemeinsame Lösung finden, müssen diese Fragen gerichtlich geklärt werden.
Sollten Informationen oder Unterlagen nicht vorliegen, versuchen Sie diese in Erfahrung bzw. in Besitz zu bringen.
3. Kommunizieren Sie mit Ihrem Ehepartner
Auch wenn Sie am Anfang der Trennung vielleicht nicht viel von Ihrem Ehepartner wissen wollen: Die Scheidung verlangt einige Entscheidungen, die in vielen Fällen am besten einvernehmlich getroffen werden. Dies beginnt damit, ob Sie und Ihr Ehepartner sich eine einvernehmliche Scheidung vorstellen können. Dies kann die Scheidung erheblich beschleunigen und zudem Kosten sparen, indem Sie etwa übereinkommen, dass nur Sie einen Anwalt mit dem Scheidungsantrag, dem sich Ihr Ehepartner anschließen wird, beauftragen und sich die dafür anfallenden Anwaltskosten teilen.
Ferner muss das Finanzielle geregelt werden. Es muss entschieden werden, wer die Ehewohnung behält und wer auszieht sowie der Hausrat aufgeteilt werden. Haben Sie bei der Heirat keinen Ehevertrag geschlossen, in dem diese Fragen geklärt werden, können Sie das Trennungsjahr nutzen, um vieles einvernehmlich zu regeln, statt das Familiengericht streitig entscheiden zu lassen.
Besonders wichtig ist das Aufrechterhalten eines „Gesprächskanals“ bei gemeinsamen Kindern. Auch nach der Trennung üben die Eltern das Sorgerecht grundsätzlich gemeinsam aus.
4. Die Ehewohnung
Wenn Sie sich trennen, müssen Sie sich mit Ihrem Ehepartner darüber einigen, wer in der Ehewohnung bleibt und wer auszieht. Auf Antrag kann das Familiengericht über die Wohnungszuweisung entscheiden. Machen Sie sich eine Kopie vom etwaigen Mietvertrag oder dem Notarvertrag. Geregelt werden muss auch, was mit der Mietkaution passiert.
5. Persönliche Eigentumsgegenstände und Aufteilung des Hausrats
Wenn Sie in der Trennungsphase aus der Ehewohnung ausziehen: Denken Sie an Ihre eigenen Sachen, die Sie bereits in die Ehe eingebracht oder in der Ehezeit für sich erworben haben, und nehmen Sie sie am besten gleich mit, damit später kein Streit über die Herausgabe entsteht oder darüber, dass sie möglicherweise plötzlich nicht mehr auffindbar sind.
Denken Sie auch an die Aufteilung der gemeinsamen Haushaltsgegenstände. Nicht, dass der in der Wohnung verbliebene Partner die Sachen für sich behält bzw. gemeinsame Dinge vergessen werden und dadurch heimlich beim Partner verbleiben. Dokumentieren Sie die in der Wohnung zurückgelassenen Gegenstände, damit Sie bei Streit eine vollständige Liste des gemeinsamen Hausrats vorweisen können, der noch zwischen Ihnen aufgeteilt werden muss. Machen Sie am besten Fotos von der Wohnung und dem Hausrat.
6. Die Finanzen
Regeln Sie Ihre Finanzen. Wenn Sie bei der Heirat keine Regelung zum Güterstand getroffen haben, gilt der gesetzliche Zugewinnausgleich. Ferner bestehen möglicherweise Unterhaltsansprüche gegen den Ehepartner. Dokumentieren Sie deshalb frühzeitig die Vermögenswerte des Ehegatten und dessen Einkünfte. Recherchieren Sie Konten, Sparbücher, Aktiendepots, Wertpapiere und sonstige Wertanlagen aller Art. Zwar ist Ihr Partner im Scheidungsprozess zur Auskunft verpflichtet. Jedoch ermöglicht Ihnen eine frühzeitige Recherche, dem Partner im Fall vorübergehender Gedächtnislücken auf die Sprünge helfen zu können.
Dies gilt auch für die Rentenvorsorge. Damit das Familiengericht den Versorgungsausgleich durchführen kann, ist es auf Ihre vollständigen Angaben zu allen bestehenden Rentenanwartschaften angewiesen.
7. Getrennte Konten
Wenn Sie bisher mit Ihrem Ehepartner ein gemeinsames Konto geführt haben: Trennen Sie Ihre Finanzen. Beugen Sie einem Abräumen des gemeinsamen Kontoguthabens durch den Ehepartner vor. Richten Sie ein eigenes Konto für sich selbst ein, auf das Ihr Ehepartner keinen Zugriff hat. Sofern Ihr Ehepartner bisher eine Kontovollmacht für Ihr Konto hatte, widerrufen Sie diese.
Denken Sie aber daran, dass Sie gemeinsame Verpflichtungen (z.B. Darlehen, die Sie gemeinsam aufgenommen haben, gemeinsame Versicherungsverträge, gemeinsame Schulden) nach wie vor bedienen müssen. Versuchen Sie möglichst, alle Verträge mittelfristig zu trennen, soweit dies möglich ist.
Geregelt werden müssen vor allem gemeinsame Immobiliendarlehen und die Frage, wie das gemeinsame Wohneigentum verwertet wird bzw. wie ein finanzieller Ausgleich geschaffen wird, sofern einer der Partner die Immobilie für sich behalten möchte, während der andere auszieht.
8. Versicherungen
Regeln Sie Ihre Versicherungen: Wenn Sie einen eigenen Haushalt begründen: Schließen Sie die erforderlichen Versicherungen ab. Denken Sie für die Zeit nach der Scheidung an Ihre Krankenversicherung. Sofern Sie bislang über die Familienversicherung Ihres Ehepartners versichert waren, bleiben Sie bis zur Rechtskraft der Scheidung mitversichert. Spätestens für den Zeitpunkt danach sollten Sie sich frühzeitig nach einer ausreichenden eigenen Krankenversicherung umsehen. Riskieren Sie nicht, später ohne Krankenversicherung oder mit einem ungünstigen Versicherungstarif dazustehen!
9. Ehevertrag
Haben Sie einen Ehevertrag abgeschlossen, sollten Sie diesen kopieren.
10. Unterhalt
Wenn Ihr Ehepartner verpflichtet ist, Unterhalt zu zahlen, müssen Sie Ihre Ansprüche frühzeitig geltend machen, damit Sie keine Nachteile erleiden. Denn viele Unterhaltsansprüche können nicht nachträglich für die Vergangenheit geltend gemacht werden. Wenn Sie unsicher sind, ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, können Sie dies durch einen Anwalt prüfen lassen. Unterhaltsansprüche können im gerichtlichen Eilverfahren vorläufig festgesetzt und gesichert werden. Bei gemeinsamen Kindern muss unbedingt der Kindesunterhalt geprüft werden. Prüfen Sie auch, ob Sie Anspruch auf Trennungsunterhalt haben.
Wenn Sie in Absprache mit Ihrem Partner während der Ehe Ihren Beruf aufgegeben haben, um die Kinder zu betreuen, haben Sie ferner möglicherweise Anspruch auf Zahlung von Betreuungsunterhalt.
Bei den oben genannten Tipps handelt es sich um allgemeine Empfehlungen. Je nach Einzelfall können bestimmte Punkte wichtiger oder weniger wichtig sein. Sollte es zu Problemen kommen oder sollte die Auseinandersetzung mit Ihrem Ehegatten zu kompliziert werden, schalten Sie einen Rechtsanwalt ein, der Sie passend zu Ihrem individuellen Fall beraten und gegebenenfalls vertreten kann.