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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 05.05.2017

Schiffs­fonds

Sanierungs­konzept für Rickmers-Anleihe: Ausweg für die Anleger

Anleger der Rickmers-Anleihe müssen sich auf erhebliche finanzielle Verluste einstellen

Der Rickmers-Gruppe steht das Wasser bis zum Hals. Mit einem umfassenden Sanierungs­konzept soll der angeschlagene Konzern gerettet werden. Dazu sollen auch die Anleger der Rickmers-Anleihe ihren Teil beitragen. Vom 8. bis 10. Mai sollen sie bei einer Abstimmung ohne Versammlung ihre Zustimmung zu den geplanten Maßnahmen signalisieren.

Sanierungskonzept für Rickmers Holding AG

Als Folge der Finanzkrise 2008 geriet auch die Handels­schiff­fahrt in erhebliche wirtschaftliche Schwierig­keiten. Zahlreiche Schiffs­fonds mussten beispiels­wiese seitdem Insolvenz anmelden oder Schiffe verkauft werden. Auch an der Rickmers-Gruppe ist diese Entwicklung nicht spurlos vorüber­gegangen. In den vergangenen Monaten verdichteten sich bereits die Anzeichen, dass die Lage besorgnis­erregend ist. Nun soll mit einem umfang­reichen Sanierungs­konzept der Befreiungs­schlag gelingen. Dazu sollen alle Gläubiger ihren Teil beitragen. Auch die Anleger der Rickmers-Anleihe müssen sich daher auf erhebliche finanzielle Verluste einstellen.

Rückzahlung der Anleihe steht im Juni 2018 an

Die Rickmers Holding AG hat im Mai 2013 die Anleihe begeben (WKN: A1TNA3 / ISIN: DE000A1TNA39). Die Anleihe hat ein Gesamt­volumen in Höhe von 275 Millionen Euro und ist bei einer fünfjährigen Laufzeit mit 8,875 Prozent p.a. verzinst. Im Juni 2018 steht die Anleihe zur Rück­zahlung an. Dazu wird es mit großer Wahrscheinlichkeit nicht kommen. Denn im Zuge der Sanierungs­maßnahmen sollen auch die Anleihe­bedingungen geändert werden.

Großteil der Rickmers-Aktien soll erhalten bleiben

Das Konzept sieht vor, dass eine Gesellschaft in Luxemburg namens LuxCo gegründet wird. Diese soll dann einen Großteil der Rickmers-Aktien erhalten und an einen Investor verkaufen. Gleich­zeitig übernimmt die LuxCo auch die Verbindlichkeiten aus der Anleihe zzgl. Zinsen. Sie wird also auch zum Schuldner der Anleihe-Gläubiger. Deren Forderungen bestehen un­verändert weiter und sollen aus dem Verkauf der Aktien bedient werden. Die Rickmers Holding selbst geht aber nicht davon aus, dass die Verkaufs­erlöse reichen werden, die Forderungen der Anleger vollauf bedienen zu können. Es kommen also Verluste auf die Anleger zu.

Anleihebedingungen sollen sich zum Nachteil der Anleger verändern

Außerdem sollen sich die Anleihe­bedingungen zum Nachteil der Anleger verändern. So soll die Laufzeit bis 2027 verlängert werden und die Zinsen nicht mehr jährlich, sondern einmalig am Ende der Laufzeit mit der Rück­zahlung der Schuld­verschreibungen ausgezahlt werden. Zudem sollen die Forderungen der Anleger nachrangig behandelt werden. „Anleger müssen sich bewusst machen, was diese Maßnahmen für sie bedeuten und das ihr Risiko dadurch erheblich steigt. Sie würden zu Gläubigern der LuxCo, einer Gesellschaft nach luxemburgischen Recht. Zudem sollen ihre Forderungen nachrangig behandelt werden. Das bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz die Anleger kaum noch Chancen haben, etwas von ihrem Geld wiederzusehen, da dann zuerst die Forderungen aller anderen Gläubiger bedient werden würden. Das investierte Geld und auch die aufgelaufenen Zinsen wären dann vermutlich zu einem großen Teil verloren“, erklärt Rechtsanwalt Florian Hitzler, BRÜLLMANN Rechts­anwälte.

Allerdings macht die Rickmers Holding auch recht unverhohlen klar, dass sich eine Insolvenz wohl nicht mehr vermeiden lässt, wenn dieses Sanierungs­konzept abgelehnt wird. Dann würden die Forderungen der Anleger gemäß der Insolvenz­quote bedient, was ebenfalls hohe Verluste bedeuten würde.

Anleger sollten Schadensersatzansprüche prüfen lassen

„Die Situation für die Anleger ist schwierig. Scheinbar geht es nur noch um die Frage, wie hoch die Verluste ausfallen. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, Schadens­ersatz­ansprüche prüfen zu lassen“, sagt Rechtsanwalt Hitzler. Im Zuge einer ordnungs­gemäßen Anlage­beratung hätten die Anleger auch umfassend über die bestehenden Risiken der Geldanlage aufgeklärt werden müssen. Das gilt insbesondere für die Möglichkeit des Total­verlusts. Zumal im Jahr 2013 die Probleme der Schifffahrt schon mehr als offen­sichtlich waren.

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