Mahnbescheid – Nicht immer gewinnt die SOKA-Bau vor Gericht
Häufig beginnt es mit einem Mahnbescheid, den die SOKA-Bau dem Betrieb zustellen lässt. Vielleicht hat sie zuvor schon versucht, Auskünfte zu beanspruchen (mehr dazu weiter unten). Möglicherweise hat sie auch nach Internetrecherchen oder Aufgrund von Informationen durch die Arbeitsagentur entschieden, dass Ihr Unternehmen unter den Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) fällt und deshalb Beiträge hätte zahlen müssen. Dann hat Ihr Betrieb ganz schnell eine Mitgliedsnummer und ein Beitragskonto bei der Sozialkasse SOKA-Bau.
Die SOKA-Bau stellt nur dann Nachforderungen, wenn sie denkt, dass sie vor Gericht mit dem Anspruch auf rückwirkende Beitragszahlung durchkommt. Daraus folgt jedoch nicht, dass dies immer der Fall ist. Im Gegenteil: Die Sozialkasse erleidet vor Gericht immer wieder Niederlagen – immer dann, wenn sie nicht beweisen kann, dass das betreffende Unternehmen wirklich beitragspflichtig ist. In anderen Fällen gewinnt sie. Die Beitragspflicht hängt sehr von den Umständen im konkreten Fall ab.
Das bedeutet: Eine sinnvolle Reaktion auf SOKA-Nachforderungen setzen eine genaue Analyse der Rechtslage voraus.
Für Widerspruch bleibt nur eine Woche ab Zustellung des Mahnbescheids
Für einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid der Sozialkasse Soka-Bau bleiben Ihnen nur sieben Kalendertage ab dessen Zustellung. (Der Tag der Zustellung wird auf dem Umschlag des SOKA-Mahnbescheids notiert.) Mehr Zeit lässt Ihnen das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren nicht.
Sie haben also nur sehr wenig Zeit, um die rechtlichen Aussichten zu klären und die nötigen Schritte zu unternehmen. Wenden Sie sich rasch an Rechtsanwalt Dr. Meides. Er wird sich umgehend um Ihren Fall kümmern und Sie zum weiteren Vorgehen beraten. Sie erreichen ihn unter 069 95929790 oder unter ffm@meides.de.
Berechtigte Forderungen verjähren erst nach drei Jahren
Sind die Forderungen der SOKA-Bau nach Beitragszahlung berechtigt, verjähren sie seit Jahresbeginn 2019 grundsätzlich erst nach drei Jahren. Davor galt eine Verjährungsfrist von vier Jahren. Das bedeutet, dass die Sozialkasse je nach Zeitpunkt der Fälligkeit für bis zu drei oder bis zu vier zurückliegende Jahre (plus das laufende Jahr) Nachforderungen stellen kann, wenn der Betrieb in der gesamten Zeit SOKA-pflichtig war – plus Verzugszinsen.
Dass so schnell sehr erhebliche Summen zusammenkommen, ist klar. Der SOKA-Gesamtbeitrag liegt für gewerbliche Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern bei mehr als 18 Prozent, in den alten Bundesländern bei mehr als zwanzig Prozent der Bruttolöhne. In Berlin ist er noch höher.
SOKA-Bau fordert Verzugszinsen bei Nachforderungen
Der Fälligkeitstermin für SOKA-Beiträge ist der 20. des Folgemonats. Bei Nachforderungen ist diese Frist naturgemäß weit überschritten. Die SOKA-Bau schlägt grundsätzlich Verzugszinsen auf ihre Nachforderungen auf, gerechnet ab dem jeweiligen monatlichen Fälligkeitstermin.
So erhöht sich der zu zahlende Betrag weiter. Der Zinssatz für Verzugszinsen beträgt derzeit (seit Januar 2019) 0,9 Prozent; davor beträgt der Verzugszinssatz der SOKA-Bau ein Prozent pro Monat.
Betriebe müssen mit konsequenter Vollstreckung rechnen
Verfügt die SOKA-Bau über einen vollstreckbaren Titel und damit einen Anspruch auf rückwirkende Zahlung der Beiträge (zum Beispiel durch ein Urteil), muss der betroffene Betrieb auch mit konsequenter Vollstreckung rechnen. Dazu gehören beispielsweise Konto-Pfändungen und Besuche des Gerichtsvollziehers.
Kaum Chancen auf Ratenzahlung
Erfahrungsgemäß ist es sehr schwierig, mit der Sozialkasse eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Auch eine mit dem Gerichtsvollzieher vereinbarte Ratenzahlung akzeptiert die SOKA Erfahrungsgemäß nicht. Mit der SOKA als Gläubiger einen Vergleich auszuhandeln, ist nahezu aussichtslos.
Das gilt selbst dann, wenn der sofortige und volle Einzug der der Nachforderungen den finanziellen Spielraum des Unternehmens komplett überfordert und dessen Existenz bedroht. Verhandlungen mit der SOKA erfordern viel Geschick, solide rechtliche Argumente und genaue Kenntnis sowohl im Sozialkassenrecht wie auch im Forderungsmanagement.
Nehmen Sie die SOKA ernst – auch wenn sie zunächst nur Selbstauskunft fordert
Die meisten Betriebe, die sich aufgrund einer Nachforderung der SOKA-Bau an Rechtsanwalt Dr. Meides wenden, wurden von den Nachforderungen völlig überrascht. In vielen Fällen haben sie sogar noch eine Selbstauskunft erteilt.
Selbstauskunft ist oft ein Fehler
Das ist oft genug der entscheidende Fehler: Der Erfassungsbogen der SOKA-Bau ist keine Formalie, die man dem Steuerberater oder der Buchhaltung überlässt. Es geht um potenziell sehr viel Geld. Die Sozialkasse kann Ihre Angaben als Grundlage für Beitragsforderungen nutzen. Jede fehlerhafte oder irrtümliche Information kann Sie teuer zu stehen kommen. Die richtige Reaktion ist deshalb ein Anruf beim Anwalt.
Rücksprache mit dem Anwalt halten
Das Gleiche gilt, wenn die SOKA-Bau Nachforderungen stellt. Sprechen Sie so schnell wie möglich mit Fachanwalt Dr. Meides. Bevor Sie der SOKA-Bau rückwirkende Zahlungen leisten oder auch nur Auskunft erteilen über Arbeitszeiten, Tätigkeiten und Arbeitnehmer.