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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 27.08.2018

Abgas­skandal

Rückruf bei Mercedes: Anspruch auf Schadens­ersatz und Rück­abwicklung

24 Diesel­modelle sollen mit unzulässigen Abschalt­einrichtungen versehen sein

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Philipp Neumann, Maître en Droit

Das Kraft­fahrt­bundes­amt hat nunmehr auch bei Mercedes eine illegale Abgas­einrichtung fest­gestellt und einen Rückruf angeordnet. Insgesamt sollen 24 Diesel­modelle der Marke Mercedes mit unzulässigen Abschalt­einrichtungen versehen sein.

Es handelt es sich laut Daimler AG und Presse­berichten im Wesentlichen um folgende Modelle:

Vito 1,6l Diesel (Motor OM 622)

C-Klasse 1,6l Diesel (Motor OM 626)

ML/GLE/GL/GLS 3,0l Diesel (Motor OM 642)

V-Klasse 2,2l Diesel (Motor OM 651)

GLC 2,2l Diesel (Motor OM 651)

Sprinter 2,2-Liter-Diesel (OM 651)

G-Klasse 3,0-Liter-Diesel (OM 642)

S-Klasse 3,0-Liter-Diesel (OM 642)

S-Klasse Hybrid 2,2-Liter-Diesel (OM 651)

E-Klasse 3,0-Liter-Diesel (OM 642)

CLS 3,0-Liter-Diesel (OM 642)

C-Klasse Plugin-Hybrid 2,2-Liter-Diesel (OM 651)

SLK – (Motor nicht genannt)

Kunden haben Anspruch auf Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs oder Schadensersatz

Nach unserer Auffassung haben betroffene Kunden einen Anspruch gegen die Daimler AG wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung und Betruges auf Rück­abwicklung des Fahrzeug­kaufes oder Zahlung von Schadens­ersatz. Zusätzlich können Ansprüche gegen den Verkäufer (z.B. das Autohaus) wegen der Mängel am Fahrzeug bestehen.

Senden Sie uns Ihre Unterlagen zum Fahrzeugkauf zu

Dies ist per E-Mail an info@ares-recht.de, per Fax an 069 77 03 94 690 oder per Post an ARES Rechts­anwälte, Trakehner Str. 7-9 A, 60487 Frankfurt am Main, möglich.

Wir prüfen Ihren Fall

Wir prüfen Ihren Fall und geben Ihnen kurzfristig eine Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Hierfür entstehen Ihnen keine Kosten. Für Fragen hierzu nehmen Sie unverbindlich zu uns telefonisch Kontakt auf.

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