Das Kraftfahrtbundesamt ruft in Deutschland 60.000 Modelle folgender Mercedes-Baureihen zurück.
Betroffen sind
A-Klasse
B-Klasse
C-Klasse
E-Klasse
S-Klasse
der Schadstoffklasse 5 (Baujahre bis 2014), weil die Verwendung einer unzulässigen Abschaltvorrichtung nachgewiesen wurde. Die Daimler AG mauert und wird wohl einen Widerspruch einlegen. Der Hersteller sieht seine Abschaltvorrichtungen durch EU-Recht legitimiert.
Abschaltvorrichtungen werden deaktiviert
Durch den aktuellen Rückruf werden Abschaltvorrichtungen, wie z.B. das „Thermische Fenster“ deaktiviert. Mercedes nutzt die Technik, um Bauteile vor Überhitzung zu bewahren. Vor dem Europäischen Gerichtshof steht allerdings derzeit eine Entscheidung aus, wonach die EU-Richtlinie den Diesel-Entwicklern keinen Freibrief für die Nutzung von Abschaltvorrichtungen ausschreibt, wenn dadurch die Schadstoff-Minimierung in einem derart weit gefassten Rahmen ausgesetzt wird. Rechtsanwalt Dr. Gasser: „Das Thermische Fenster schaltet die Abgasrückführung in einem Temperaturbereich außerhalb von 7 bis 33 Grad ab und nennt das Richtlinienkonform. Die EuGH-Generalanwältin verlangt aber für solch grob gefasste Bereiche eigene technische Mittel, um den Schadstoffausstoß durchgehend gering zu halten!“
Handeln Sie jetzt und fordern Sie Ihr Recht ein!
Weil „Einfach abschalten!“ nicht reicht stehen derzeit die Chancen auf erfolgreiche Klagen gegen die Daimler AG recht gut.
Eine Erstberatung erfolgt kostenlos und unverbindlich
Rechtsanwalt Dr. Gasser ist Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal und erfahrener Prozessbegleiter in Mercedes-Fällen aus den Schadstoffklassen 5 und 6.