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Schadensersatzrecht | 07.01.2019

Abgas­skandal

Rückruf-Aktion: Audi ruft A6 und weitere Modelle zurück

Audi ruft weitere 64.000 Dieselautos zurück

Audi ruft u.a. den A6 mit der Abgasnorm Euro 6 zurück. Hintergrund ist ein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), das eine Abschalt­einrichtung bei der Abgas­reinigung als unzulässig eingestuft hat. Audi muss die betroffenen Fahrzeuge zurückrufen, um die Abschalt­einrichtung zu entfernen und ein Software-Update in der Motor­steuerung aufzuspielen.

KBA erteilt Freigabe zum Rückruf für Audi A6 und A7

Nachdem das KBA das Update für den Audi A6 nun freigegeben hat, können die betroffenen Fahrzeuge in die Werkstatt beordert werden. Der Rückruf für den Audi A6 ist Teil einer umfassenden Rückruf-Aktion für Audi-Diesel mit V-TDI-Motoren, die in acht Etappen durch­geführt wird. Zunächst rief Audi den A6 und A7 Sportback der Modelljahre 2015 bis 2018 mit einem 3-Liter-TDI-Motor und 200 kW zurück. Zuletzt wurden die Modell­reihen mit V-TDI-Motoren des Audi A6 (Baujahre 2015 bis 2018), A7 Sportback (Baujahre 2015 bis 2018), A8 (Baujahre 2014 bis 2017), Q5 (Baujahre 2014 bis 2017) und SQ5 (Baujahre 2015 bis 2017) zurück­gerufen. Insgesamt müssen bei etwa 64.000 Fahrzeugen dieser Modell­reihen mit 3-Liter-Dieselmotor die Nach­besserungen durch­geführt werden.

Audi verneint Beeinträchtigungen durch Software-Update

Audi versichert zwar, dass es durch das Software-Update zu keinerlei Beeinträchtigungen für den Motor wie erhöhten Verbrauch, erhöhte CO2-Emissionen, Leistung oder Verschleiß kommen wird und die Grenzwerte für Schadstoff­emissionen eingehalten werden. Bei den betroffenen Audi-Fahrern dürften aber Zweifel bleiben, ob diese Aussagen auch in der Praxis haltbar sind.

Mein Rat: Betroffen sollten sich wehren und Schadensersatzansprüche geltend machen

„Der Abgas­skandal bei Audi geht mit den erneuten Rückrufen weiter“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Brüllmann Rechts­anwälte, aus Stuttgart. Die betroffenen Kunden können sich allerdings wehren und Schadens­ersatz­ansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalt­einrichtungen geltend machen. Das Landgericht Stuttgart und das Landgericht Kiel haben Ansprüche bei einem Porsche Cayenne bzw. Macan bereits bestätigt und den Käufern jeweils Schadens­ersatz aufgrund einer vorsätzlichen sitten­widrigen Schädigung zugesprochen. „Der Diesel-Motor in den Porsche-Modellen wurde nicht von Porsche, sondern von Audi gebaut und kam auch in diversen Audi-Modellen zum Einsatz. Dementsprechend dürften sich die Urteile auch auf Fahrzeuge von Audi anwenden lassen“, so Rechtsanwalt Marcel Seifert.

Sprechen Sie uns an

Die Kanzlei Brüllmann Rechts­anwälte ist Partner der IG Diesel­skandal und bietet Ihnen eine kostenlose Erst­ein­schätzung Ihrer Möglichkeiten an.

Mehr Informationen: www.bruellmann.de/faelle/vw-abgasskandal/

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