KBA erteilt Freigabe zum Rückruf für Audi A6 und A7
Nachdem das KBA das Update für den Audi A6 nun freigegeben hat, können die betroffenen Fahrzeuge in die Werkstatt beordert werden. Der Rückruf für den Audi A6 ist Teil einer umfassenden Rückruf-Aktion für Audi-Diesel mit V-TDI-Motoren, die in acht Etappen durchgeführt wird. Zunächst rief Audi den A6 und A7 Sportback der Modelljahre 2015 bis 2018 mit einem 3-Liter-TDI-Motor und 200 kW zurück. Zuletzt wurden die Modellreihen mit V-TDI-Motoren des Audi A6 (Baujahre 2015 bis 2018), A7 Sportback (Baujahre 2015 bis 2018), A8 (Baujahre 2014 bis 2017), Q5 (Baujahre 2014 bis 2017) und SQ5 (Baujahre 2015 bis 2017) zurückgerufen. Insgesamt müssen bei etwa 64.000 Fahrzeugen dieser Modellreihen mit 3-Liter-Dieselmotor die Nachbesserungen durchgeführt werden.
Audi verneint Beeinträchtigungen durch Software-Update
Audi versichert zwar, dass es durch das Software-Update zu keinerlei Beeinträchtigungen für den Motor wie erhöhten Verbrauch, erhöhte CO2-Emissionen, Leistung oder Verschleiß kommen wird und die Grenzwerte für Schadstoffemissionen eingehalten werden. Bei den betroffenen Audi-Fahrern dürften aber Zweifel bleiben, ob diese Aussagen auch in der Praxis haltbar sind.
Mein Rat: Betroffen sollten sich wehren und Schadensersatzansprüche geltend machen
„Der Abgasskandal bei Audi geht mit den erneuten Rückrufen weiter“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Brüllmann Rechtsanwälte, aus Stuttgart. Die betroffenen Kunden können sich allerdings wehren und Schadensersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend machen. Das Landgericht Stuttgart und das Landgericht Kiel haben Ansprüche bei einem Porsche Cayenne bzw. Macan bereits bestätigt und den Käufern jeweils Schadensersatz aufgrund einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung zugesprochen. „Der Diesel-Motor in den Porsche-Modellen wurde nicht von Porsche, sondern von Audi gebaut und kam auch in diversen Audi-Modellen zum Einsatz. Dementsprechend dürften sich die Urteile auch auf Fahrzeuge von Audi anwenden lassen“, so Rechtsanwalt Marcel Seifert.
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