Viele Kunden fragen sich jetzt, wie sie die bereits bezahlten Urlaubspreise noch retten können. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten. Welcher Weg zur Rettung Ihres Geldes der Beste ist, hängt davon ab, welche Zahlungsmethode genutzt wurde und wie lange die Zahlung schon zurückliegt.
Lastschrift-Zahlungen können innerhalb von acht Wochen rückgängig gemacht werden
Haben Sie den Reisepreis binnen der letzten 8 Wochen per SEPA-Lastschriftmandat bezahlt, müssen Sie schnell sein: Dem eigenen Girokonto belasteten Beträgen kann man ohne Begründung innerhalb von 8 Wochen widersprechen. Die belasteten Beträge werden Ihrem Girokonto dann wieder gutgeschrieben. Eine entsprechende Funktion finden Sie bei den meisten Banken im Online-Banking-Portal neben dem jeweiligen Umsatz.
Haben Sie den Reisepreis binnen der letzten 13 Monate per SEPA-Lastschriftmandat bezahlt, könnte ebenfalls noch eine Rückholung möglich sein. Nämlich dann, wenn Sie das SEPA-Mandat nicht unterschrieben haben. Das dürfte bei vielen Reisebuchungen im Internet der Fall sein, nicht jedoch bei Buchungen im Reisebüro. Viele im Internet erteilte SEPA-Mandate sind nicht formwirksam erteilt. Daher kann auch hier der Umsatz oftmals gerettet werden.
Kreditkarten-Zahlungen können mit sogenannten Chargeback-Verfahren zurückgeholt werden
Falls Sie Ihre Reise per Kreditkarte gezahlt haben, können Sie ein sogenanntes Chargeback-Verfahren starten. Das dient dazu, ungerechtfertigte Buchungen zurückzuholen. Bei Visa und Mastercard zählen ausdrücklich auch Insolvenzen dazu. Am besten wenden Sie sich hierbei aber an Ihre Bank, nicht an die Kreditkartenfirma. Banken bieten die entsprechenden Formulare regelmäßig auch online an. Doch auch hier gilt in der Regel, dass die Zahlung des Reisepreises nicht mehr als 8 Wochen zurückliegen darf.
Auch bei sonstigen Zahlungsmethoden gibt es ggf. Möglichkeiten. Für eine zuverlässige Bewertung der Erfolgsaussichten ist eine Einzelfallbetrachtung zu empfehlen.
Setzen sie Ihre Ansprüche mit unserer Hilfe durch
Wenn Sie Ihr Geld zurückerhalten haben, ist es durchaus möglich, dass sich Thomas Cook oder die Insolvenzverwaltung an Sie wendet und eine Rückzahlung der Beträge fordert. Das kann verhindert werden, indem Thomas Cook unmittelbar im Anschluss an die Rückbuchung angeschrieben wird. Gerne übernehmen wir diese Forderungsabwehr gegenüber Thomas Cook für Sie, noch bevor Schwierigkeiten für Sie entstehen.
Wir helfen Ihnen, die oftmals bestehenden Ansprüche durchzusetzen und Ihr Geld zu retten. Wenn Sie Hilfe benötigen, nutzen Sie einfach unsere kostenlose Erstberatung. Wir stehen Ihnen gerne auch bundesweit zur Verfügung. Übrigens: Unsere Kosten werden regelmäßig von Rechtsschutzversicherungen übernommen.