Der Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente ergibt sich nach den Bestimmungen der Satzung des jeweiligen Versorgungswerks. Regelmäßig setzen diese Satzungen voraus, dass die Berufstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeführt und der Zahnarzt die gesamte zahnärztliche Tätigkeit eingestellt hat.
Berufsunfähigkeit muss nachgewiesen werden
Beispielsweise nach § 11 Abs. 1 der Satzung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Nordrhein haben Mitglieder, die noch keinen Antrag auf Zahlung von Altersrente gestellt haben und die infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche ihrer körperlichen oder geistigen Kräfte im Rahmen der Ausübung der Zahnheilkunde dauernd unfähig sind, die auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnis gegründete Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten zu treffen oder dauernd unfähig sind, die Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten durchzuführen und ihre zahnärztliche Tätigkeit eingestellt haben, den Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente.
Es muss also dargelegt werden, dass eine Unfähigkeit zur Ausübung der vorgenannten Tätigkeit besteht. Dieses gestaltet sich praktisch schwierig.
Erstellung eines Wochenplanes sinnvoll
Hilfreich und dringend zu empfehlen ist hierbei die Erstellung und Vorlage eines typischen Wochenplans. Dieser wird Beispielsweise in der Zivilgerichtsbarkeit seit vielen Jahren durch den Bundesgerichtshof gefordert und ist dort Standard geworden.
Der Wochenplan sollte dringend auch bei der Antragstellung und auch in einem gegebenenfalls erforderlichen verwaltungsgerichtlichen Verfahren verwendet werden.
Hierbei wird in Form eines Stundenplans für eine fiktive exemplarische Woche dargestellt, welche Tätigkeiten in noch gesunden Tagen zu verrichten waren und welche gesundheitlichen Einschränkungen diesen Tätigkeiten jeweils entgegenstehen.
Wochenplan dient zur Orientierung für medizinische Sachverständige
Durch diese Herangehensweise ist es sehr viel einfacher möglich, die Auswirkungen der Krankheit zu beschreiben und so darzulegen, warum die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.
Des Weiteren ist dieser Wochenplan dann auch eine wichtige Arbeitsgrundlage für später hinzukommende medizinische Sachverständige, welche sich daran orientieren können.
Werden Sie selbst Aktiv
Überlassen Sie daher nicht allein dem Versorgungswerk, welche Unterlagen zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden und achten Sie auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darauf, dass ein typischer Wochenplan durch Sie eingereicht und entsprechend durch das Gericht berücksichtigt wird.
Für weitere Nachfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gern persönlich zur Verfügung
Sämtliche Kontaktdaten erhalten Sie auch unter: www.rechtsanwaelte-werne.de