Der Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente ergibt sich nach den Bestimmungen der Satzung des jeweiligen Versorgungswerks.
Satzung setzt Einstellung der gesamten pharmazeutische Tätigkeit voraus
Regelmäßig setzen diese Satzungen voraus, dass die Berufstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeführt und der Apotheker die gesamte pharmazeutische Tätigkeit eingestellt hat Beispielsweise nach § 28 Abs. 1 des Versorgungswerks der Apothekerkammer Westfalen-Lippe hat jedes Mitglied der Versorgungseinrichtung das mindestens für einen Monat den satzungsgemäßen Beitrag entrichtet hat, Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente, wenn es infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Ausübung des Apothekerberufs unfähig ist und seine gesamte pharmazeutische Tätigkeit eingestellt hat.
Einstellung der Tätigkeit muss nachgewiesen werden
Die pharmazeutische Tätigkeit gilt dabei nicht als eingestellt, solange die Apotheke durch einen Vertreter geführt wird. Es muss also dargelegt werden, dass eine Unfähigkeit zur Ausübung der gesamten pharmazeutischen Tätigkeit besteht. Dieses gestaltet sich praktisch schwierig. Hilfreich und dringend zu empfehlen ist hierbei die Erstellung und Vorlage eines typischen Wochenplans. Dieser wird Beispielsweise in der Zivilgerichtsbarkeit seit vielen Jahren durch den Bundesgerichtshof gefordert und ist dort Standard geworden.
Der Wochenplan als Stundenplan
Der Wochenplan sollte dringend auch bei der Antragstellung und auch in einem gegebenenfalls erforderlichen verwaltungsgerichtlichen Verfahren verwendet werden. Hierbei wird in Form eines Stundenplans für eine fiktive exemplarische Woche dargestellt, welche Tätigkeiten in noch gesunden Tagen zu verrichten waren und welche gesundheitlichen Einschränkungen diesen Tätigkeiten jeweils entgegenstehen.
Wochenplan wichtige Arbeitsgrundlage für Sachverständige
Durch diese Herangehensweise ist es sehr viel einfacher möglich, die Auswirkungen der Krankheit zu beschreiben und so darzulegen, warum die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Des Weiteren ist dieser Wochenplan dann auch eine wichtige Arbeitsgrundlage für später hinzukommende medizinische Sachverständige, welche sich daran orientieren können.
Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten
Überlassen Sie daher nicht allein dem Versorgungswerk, welche Unterlagen zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden und achten Sie auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darauf, dass ein typischer Wochenplan durch Sie eingereicht und entsprechend durch das Gericht berücksichtigt wird.
Für weitere Nachfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gern persönlich zur Verfügung.
Sämtliche Kontaktdaten erhalten Sie auch unter: www.rechtsanwaelte-werne.de