Dieses kann nicht nur darüber entscheiden, ob Ihr Prozess kurz oder über viele Jahre läuft, sondern unter Umständen auch darüber, ob Sie am Ende gewinnen oder verlieren.
Versicherungsangelegenheiten: Wahl zwischen zwei Gerichtsorten möglich
In Versicherungsangelegenheiten stehen grundsätzlich zwei Gerichtsorte zur Auswahl. Die Klage kann nämlich sowohl am Sitz des Versicherers eingereicht werden, als auch am Wohnsitz des Klägers. Sollte sich hieraus kein zu empfehlender Gerichtsort ergeben, besteht übrigens auch die Möglichkeit, willkürlich eine andere örtliche gerichtliche Zuständigkeit herbeizuführen.
Das dadurch, dass der Kläger zum Zeitpunkt der Klageeinreichung seinen Wohnsitz im Sinne der Prozessordnung in den Gerichtsbezirk verlegt hat, in welchem er klagen möchte. Es steht jedermann frei, seinen gewöhnlichen Wohnort innerhalb des Bundesgebiets selbst zu wählen. Es ist keineswegs rechtswidrig, die Wahl des Wohnorts davon abhängig zu machen, wo letztlich die Klage eingereicht werden soll.
Klagen am Heimatgericht des Versicherers?
Nicht wenige meinen, es sei grundsätzlich nicht schlau die Klage dort einzureichen, wo der Versicherer seinen Sitz hat. Das deshalb, weil es sich ja um das Heimatgericht des Versicherers handelt und der Versicherer dort mit seinen immer gleichen Anwälten auf die immer gleichen Richter trifft, so dass durch den sehr häufigen Kontakt ein persönliches Verhältnis des Versicherers bzw. seiner Anwälte zu dem Gericht aufgebaut werden könnte. Dieses kann ich aus meiner Erfahrung jedoch nicht bestätigen.
Ganz im Gegenteil haben es Versicherer an manchen Gerichtsstandorten besonders schwer, auch wenn es sich um ihr Heimatgericht handelt. Das bedeutet im Ergebnis jedoch nicht, dass es völlig gleich ist, wo die Klage eingereicht wird. Tatsächlich ist die Auswahl des Gerichtsorts besonders wichtig, weil die Herangehensweise der Gerichte an den Prozess sehr unterschiedlich sein kann. Das unter den folgenden Aspekten
Die unterschiedlichen Herangehensweisen
Manche Gerichte erschweren den Klägern die Durchsetzung ihrer Ansprüche, weil sie die Anforderungen an den klägerischen Vortrag sehr hoch setzen. So beispielsweise bei der Frage, wie detailliert das Berufsbild des Klägers geschildert werden muss.
Ein Prozess kann nämlich schon allein dadurch verloren gehen, dass das Gericht meint, das Berufsbild des Klägers sei nicht umfangreich genug geschildert worden. Manche Gerichte pflegen auch einen sehr formalistischen Umgang mit den Klägern.
Dann kann es so sein, dass eine Klage abgewiesen wird, ohne dass der Kläger noch recht bemerkt, in welch gefährlicher Prozesslage er sich befindet, weil das Gericht beispielsweise meint nicht deutlich genug auf seine Rechtsauffassung hinweisen zu müssen.
Hier kann dann auf Klägerseite unter Umständen nicht mehr nachgearbeitet werden und es ist dann auch fraglich, ob gegebenenfalls noch erforderlicher Vortrag in der Berufungsinstanz überhaupt durch das Berufungsgericht zugelassen wird.
Bei manchen Gerichten bestehen sehr lange Laufzeiten. Das deshalb, weil das Gericht sich zwischen den einzelnen Verfahrensabschnitten jeweils schlichtweg sehr viel Zeit lässt oder weil Prozesse nicht so durch das Gericht vorbereitet werden, dass möglichst wenige Gerichtstermine erforderlich sind.
Manche Gerichte meinen, zum ersten Gerichtstermin keine Zeugen laden zu müssen und hierfür einen gesonderten zweiten Gerichtstermin zu bestimmen, der dann wieder erst nach einigen Monaten stattfindet.
Manche Gerichte betreiben die Aufklärung des Sachverhalts durch Sachverständigengutachten überakribisch, so dass zu viele Sachverständigengutachten eingeholt werden und zu viele Anhörungstermine für Sachverständige stattfinden. Das alles ist jeweils mit Zeitverlust verbunden. Ein durchschnittlich gelagerter Berufsunfähigkeitsprozess kann in 12-18 Monaten durchgeführt sein.
Anwalt hilft
Bei dem falschen Gericht eingereicht kann sich derselbe Prozess über Jahre hinziehen. Sie sollten sich daher eingehend darüber informieren, welche Gerichte zur Auswahl stehen und welche Gerichte man tunlichst meiden sollte.