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Versicherungsrecht | 17.03.2020

Berufs­unfähigkeit

Rechtstipp Berufs­unfähigkeit: Bloß nicht am falschen Gericht klagen

Welche Gerichte zur Auswahl stehen und welche Gerichte man tunlichst meiden sollte

Mit unserem heutigen Rechtstipp informiere ich Sie darüber, wie wichtig es ist, am richtigen Gericht zu klagen.

Dieses kann nicht nur darüber entscheiden, ob Ihr Prozess kurz oder über viele Jahre läuft, sondern unter Umständen auch darüber, ob Sie am Ende gewinnen oder verlieren.

Versicherungsangelegenheiten: Wahl zwischen zwei Gerichtsorten möglich

In Versicherungs­angelegenheiten stehen grund­sätzlich zwei Gerichtso­rte zur Auswahl. Die Klage kann nämlich sowohl am Sitz des Versicherers eingereicht werden, als auch am Wohnsitz des Klägers. Sollte sich hieraus kein zu empfehlender Gerichtsort ergeben, besteht übrigens auch die Möglichkeit, willkürlich eine andere örtliche gerichtliche Zuständigkeit herbeizuführen.

Das dadurch, dass der Kläger zum Zeitpunkt der Klage­einreichung seinen Wohnsitz im Sinne der Prozess­ordnung in den Gerichts­bezirk verlegt hat, in welchem er klagen möchte. Es steht jedermann frei, seinen gewöhnlichen Wohnort innerhalb des Bundes­gebiets selbst zu wählen. Es ist keineswegs rechts­widrig, die Wahl des Wohnorts davon abhängig zu machen, wo letztlich die Klage eingereicht werden soll.

Klagen am Heimatgericht des Versicherers?

Nicht wenige meinen, es sei grund­sätzlich nicht schlau die Klage dort einzureichen, wo der Versicherer seinen Sitz hat. Das deshalb, weil es sich ja um das Heimat­gericht des Versicherers handelt und der Versicherer dort mit seinen immer gleichen Anwälten auf die immer gleichen Richter trifft, so dass durch den sehr häufigen Kontakt ein persönliches Verhältnis des Versicherers bzw. seiner Anwälte zu dem Gericht aufgebaut werden könnte. Dieses kann ich aus meiner Erfahrung jedoch nicht bestätigen.

Ganz im Gegenteil haben es Versicherer an manchen Gerichts­standorten besonders schwer, auch wenn es sich um ihr Heimat­gericht handelt. Das bedeutet im Ergebnis jedoch nicht, dass es völlig gleich ist, wo die Klage eingereicht wird. Tatsächlich ist die Auswahl des Gerichts­orts besonders wichtig, weil die Heran­gehensweise der Gerichte an den Prozess sehr unterschiedlich sein kann. Das unter den folgenden Aspekten

Die unterschiedlichen Herangehensweisen

Manche Gerichte erschweren den Klägern die Durch­setzung ihrer Ansprüche, weil sie die Anforderungen an den klägerischen Vortrag sehr hoch setzen. So beispiels­weise bei der Frage, wie detailliert das Berufsbild des Klägers geschildert werden muss.

Ein Prozess kann nämlich schon allein dadurch verloren gehen, dass das Gericht meint, das Berufsbild des Klägers sei nicht umfangreich genug geschildert worden. Manche Gerichte pflegen auch einen sehr formalistischen Umgang mit den Klägern.

Dann kann es so sein, dass eine Klage abgewiesen wird, ohne dass der Kläger noch recht bemerkt, in welch gefährlicher Prozesslage er sich befindet, weil das Gericht beispiels­weise meint nicht deutlich genug auf seine Rechts­auffassung hinweisen zu müssen.

Hier kann dann auf Klägers­eite unter Umständen nicht mehr nach­gearbeitet werden und es ist dann auch fraglich, ob gegebenenfalls noch erforderlicher Vortrag in der Berufungs­instanz überhaupt durch das Berufungs­gericht zugelassen wird.

Bei manchen Gerichten bestehen sehr lange Laufzeiten. Das deshalb, weil das Gericht sich zwischen den einzelnen Verfahrens­abschnitten jeweils schlichtweg sehr viel Zeit lässt oder weil Prozesse nicht so durch das Gericht vorbereitet werden, dass möglichst wenige Gerichts­termine erforderlich sind.

Manche Gerichte meinen, zum ersten Gerichts­termin keine Zeugen laden zu müssen und hierfür einen gesonderten zweiten Gerichts­termin zu bestimmen, der dann wieder erst nach einigen Monaten stattfindet.

Manche Gerichte betreiben die Aufklärung des Sach­verhalts durch Sachverständigen­gutachten über­akribisch, so dass zu viele Sachverständigen­gutachten eingeholt werden und zu viele Anhörungs­termine für Sachverständige stattfinden. Das alles ist jeweils mit Zeitverlust verbunden. Ein durchschnittlich gelagerter Berufs­unfähigkeits­prozess kann in 12-18 Monaten durch­geführt sein.

Anwalt hilft

Bei dem falschen Gericht eingereicht kann sich derselbe Prozess über Jahre hinziehen. Sie sollten sich daher eingehend darüber informieren, welche Gerichte zur Auswahl stehen und welche Gerichte man tunlichst meiden sollte.

Ich selbst vertrete Mandanten in diesen Angelegenheiten im gesamten Bundesgebiet.

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