Gleichzeitig wiesen die Amtsgerichte in Aachen die jeweils von der Aachener Bausparkasse erhobene Widerklage zur Verpflichtung des Bausparers zur Zustimmung eines Tarifwechsels ab.
Aachener Bausparkasse will fundiert begründete Urteile vermeiden
Hintergrund der Versäumnisurteile ist offenbar der Umstand, dass die Aachener Bausparkasse befürchtet in den Prozessen zu unterliegen und fundiert begründete Urteile vermeiden will.
Dass dies jedoch nur bedingt gelingt, zeigen die Ausführungen des Amtsgerichts Aachen im Kostenfestsetzungsverfahren zum Versäumnisurteil vom 13.06.2018, Az. 110 C 377/17 mit Beschluss vom 06.07.2018.
AG findet klare Worte für die erklärte Kündigung der Bausparkasse:
„Der Feststellungsantrag der Kläger war begründet, da die Beklagte nicht berechtigt gewesen war, den streitbefangenen Bausparvertrag gemäß §§ 490 Abs. 3, 313 Abs. 1, 314 Abs. 1 BGB zu kündigen, dieser mithin zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen fortbestand. […] Da die Prüfung der Klage (auch) zu dem Ergebnis geführt hatte, dass gerade keine Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 Abs. 1 BGB) vorlag und die Klage daher zuzusprechen war, musste die Hilfswiderklage erfolglos bleiben.“
Betroffene sollten Ihre Rechte geltend machen
Wer ebenfalls von einer Kündigung seines Bausparvertrages betroffen ist, sollte seine Rechte auf Vertragsfortsetzung geltend machen. Wer die Kündigungen akzeptiert, dürfte regelmäßig auf viel Geld verzichten. Alle von der Kanzlei ARES Rechtsanwälte geführten Verfahren zur Abwehr von Kündigungen gemäß §§ 313, 314 BGB über die vor dem Amtsgericht Aachen entschieden wurden, waren bisher erfolgreich.
Deckungszusage von RSV trotz erstmaliger Ablehnung möglich
Bestehende Rechtsschutzversicherungen müssen regelmäßig die Verfahrenskosten übernehmen. Lassen Sie sich von möglichen Verweigerungen von Rechtsschutzversicherungen nicht von der Rechtsverfolgung abhalten und nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir konnten für fast alle Mandanten nach erstmaliger Ablehnung nachträglich noch eine Deckungszusage erreichen.
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gerne
Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte ist auf die Abwehr von Kündigungen durch Bausparkassen seit Beginn der Kündigungswelle 2014 spezialisiert. Gerne prüfen wir Ihren Fall und geben Ihnen eine Einschätzung Ihrer Möglichkeiten.