Keine gesetzlichen Beschränkungen für nach dem 10.06.20106 abgeschlossene Verträge
Alle neueren Immobiliardarlehensverträge, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, sind davon nicht betroffen. Auch sonstige Darlehnsverträge, die nach dem 01. November 2002 - zum Beispiel bei finanzierten Fondsbeteiligungen oder eines privaten Autokredits - abgeschlossen wurden, fallen nicht unter diese gesetzliche Beschränkung. Bei Fehlen bzw. Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung ist bei diesen Verträgen weiterhin ein sogenanntes „ewiges“ Widerrufsrecht gegeben.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung auch bei neueren Verträgen
Nach Feststellungen von Hahn Rechtsanwälte sollen auch bei neueren Immobiliardarlehensverträgen, die ab dem 11. Juni 2010 zustande gekommen sind, in etwa der Hälfte der Fälle die Widerrufsbelehrung fehlerhaft sein. So gab es vom 11. bis 29. Juni 2010 keine gesetzliche Widerrufsbelehrung. Die Banken und Sparkassen haben in dieser Zeit den Mustertext verwendet, der im Zuge der Beratungen noch geändert wurde, bis er am 29. Juli 2010 Gesetz wurde„. Auch später bis Ende 2012 abgeschlossene Darlehensverträge können nach Hahn teilweise erfolgreich angegangen werden. “In der Regel macht eine anwaltliche Vertretung aber zurzeit nur Sinn, wenn eine eintrittspflichtige Rechtschutzversicherung besteht. Die finanzierenden Banken vergleichen sich bei diesen Konstellationen in der Regel bisher noch nicht„ .
Widerrufsrecht besteht auch für fremdfinanzierte Fondsbeteiligungen
Auch nach dem 1. November 2002 fremdfinanzierte Fondsbeteiligungen können über diesen Weg noch rückabgewickelt werden. Das gilt selbst dann, wenn die absolute zehnjährige Verjährungsfrist bei den Schadensersatzansprüchen bereits eingetreten ist. Schließlich kann auch bei privaten Darlehensverträgen zur Finanzierung von Kraftfahrzeugen die Überprüfung von Widerrufsbelehrungen auf Fehlerhaftigkeit Sinn machen. Auch das gilt für Verträge, die bereits ausgelaufen sind.
Hahn Rechtsanwälte bieten weiterhin kostenlosen Erstcheck an
Hahn Rechtsanwälte bietet allen betroffenen Verbrauchern weiterhin einen kostenfreien Erstcheck ihrer Widerrufsbelehrung auf Fehlerhaftigkeit an. Die Kanzlei steht auch allen Verbrauchern für eine anwaltliche Vertretung zur Verfügung, die selbst den Widerruf der Willenserklärung zum Abschluss eines Darlehensvertrages bis zum 20. Juni 2016, 24:00 Uhr erklärt und nun kein Vergleichsangebot von der finanzierenden Bank erhalten haben. Weiterführende Informationen können der Homepage von HAHN Rechtsanwälte entnommen werden.