Das Vorliegen einer Krankheit oder eines Kräfteverfalls ist Voraussetzung zur Erlangung der Berufsunfähigkeits-Leistung. Als Krankheit bezeichnet man in diesem Zusammenhang die negative Veränderung der körperlichen oder geistigen Gesundheit. Hierdurch müssen Fähigkeiten verloren gehen und damit die berufliche Einsatzmöglichkeit beeinträchtigt oder gar ausgeschlossen sein. Burn-Out oder Depression, als psychische Erkrankungen fallen grundsätzlich hierunter. Jedoch sind die Hürden hier im Vergleich zur Erlangung der Berufsunfähigkeits-Leistung aufgrund einer körperlichen Erkrankung wesentlich höher.
Burn-Out und Depression
Psychische Erkrankungen sind auf dem Vormarsch. Psychologen und Mediziner gehen davon aus, dass etwa jeder vierte Deutsche mindestens einmal in seinem Leben psychisch erkrankt. Burnout ist kein Leiden mit eindeutigen Kriterien, sondern eine Kombination aus körperlicher, emotionaler und geistiger Erschöpfung. Die Ursachen sind meist zu hohe Anforderungen am Arbeitsplatz oder psychische Probleme, die nicht angemessen bewältigt werden können. Die Abgrenzung zur Depression ist oft sehr schwierig.
Bewilligung der Leistungen immer problematisch
Liegt der Grund für die Berufsunfähigkeit in einem Burn-Out oder einer Depression, ist die Erlangung der Berufsunfähigkeitsleistung oftmals mit vielen Problemen verbunden. Versicherungsgesellschaften prüfen den Leistungsantrag eines Betroffenen, der aufgrund psychischer Faktoren berufsunfähig ist, ganz genau.
Um die erforderlichen Nachweise – sprich Bescheinigungen der behandelnden Ärzte und Gutachten der Therapeuten – zu erbringen, muss sich der Versicherte diverse zeitintensive Untersuchungen und Therapien unterziehen.
Für eine erfolgreiche Beantragung der Berufsunfähigkeitsleistung, ist es unentbehrlich, diese Bescheinigungen und Gutachten einzuholen. Nur wenn die psychische Erkrankung auch schriftlich attestiert ist, kann der Versicherer die Berufsunfähigkeitsleistung erbringen.
Auf Leistungsausschluss achten
Bisweilen kommt es sogar vor, dass Versicherer in Bezug auf psychische Erkrankungen wie Burn-Out oder Depression einen sog. Leistungsausschluss mit ihren Versicherungsnehmern vereinbaren. Wenn der Versicherungsnehmer dann aufgrund einer solchen psychischen Erkrankung berufsunfähig wird, erbringt der Versicherer keine Leistung.
Ob und gegebenenfalls welche Leistungsausschlüsse in Ihrem Fall vereinbart sind, prüft ein auf Berufsunfähigkeitsversicherungen spezialisierter Anwalt im Einzelnen für Sie.
Lassen Sie sich beraten
Wenn Sie Leistungen von Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung fordern, weil Sie an Depressionen oder Burn-Out erkrankt sind, kann es schnell zum Streit zwischen Ihnen und Ihrem Versicherer kommen.
Lassen Sie sich frühzeitig von einem Anwalt für Berufsunfähigkeitsversicherungen beraten. Dieser bietet Ihnen sichere Hilfe und Unterstützung bei der Erlangung Ihrer Berufsunfähigkeitsleistung.