Das Problem: Versteckte Kostenhinweise
Der Erfolg des Unternehmens, das seinen Geschäftssitz in Dortmund angibt, oder eher gesagt, der Grund, warum ihm Kunden auf den Leim gehen, hängt mit der weit verbreiteten Gutgläubigkeit bei der Internetnutzung zusammen.
Auf www.profi-kochrezepte.de schlägt das Unternehmen einen Vorteil daraus, dass der Nutzer, der Kochrezepte sucht, aus Erfahrung damit rechnet, dass eine Rezeptsammlung im Internet kostenfrei ist. Er denkt sich noch nichts weiter dabei, wenn von ihm eine Registrierung unter Angabe von Adressdaten und Email abgefordert wird. Noch weniger rechnet er damit, dass an die Registrierung ein kostenpflichtiger Vertragsschluss geknüpft sein soll.
So sieht es aber B2B Web Consulting und verweist dafür auf einen Kostenhinweis, der am rechten Rand innerhalb eines Fließtextes angebracht bzw. versteckt ist.
Ob der Verbraucher diesen Hinweis wahrnimmt, ist dabei eine ganz andere Frage. Die Internetnutzung sieht heute allgemein gesagt so aus, dass die User lange Texte kaum noch lesen, es sei denn sie haben speziell nach diesem Inhalt gesucht, sondern die Seiten nur noch scannen, d.h. überfliegen und da halt machen, wo sie die gesuchte Information finden. Wenn er einen Button klickt oder sich wie hier registriert, weiß der Nutzer oftmals gar nicht, welche Bedeutung das haben kann.
Dieses Grundsatzproblem hat auch der Gesetzgeber erkannt und bereits 2014 festgelegt, dass der Verbraucher genau darüber informiert werden muss für den Fall, dass eine Interaktion mit einer Website eine Zahlungspflicht auslöst. Seither muss ein Button, der zu einem entgeltpflichtigen Kauf führt, klipp und klar mit „Kaufen“ beschriftet sein.
Dies ist bei profi-kochrezepte.de jedoch gerade nicht der Fall.
Mit einem Trick will man den Verbraucher dann aber trotzdem noch einfangen: er habe durch Abhaken der AGB ja bestätigt, dass er Nutzer mit gewerblichen Status sei, heißt es dann, wie die Erfahrung zeigt.
Zahlungsaufforderungen und Drohungen
Den Zahlungsaufforderungen, die der Nutzer dann zu Hauf per Email und Post erhält, und die irreführend als Mahnbescheid überschrieben sind und Bezug auf einen ominösen Beschluss des AG Dortmund nehmen, dienen einzig dazu, den Betroffenen unter Druck zu setzen.
Es ist ein beklagenswerter Zustand, dass derartige Internetseiten immer noch nicht vom Netz genommen wurden.
Jeder Internetnutzer sollte genau hinschauen, auf welchen Seiten er sich bewegt. Die zahlreichen Gütesiegel, die es mittlerweile gibt und die Vertrauenswürdigkeit einer Seite bescheinigen, können ein wichtiges Indiz sein.
Es ist auch an die vorsorgliche Kündigung des angeblichen Vertrages zu denken, denn sonst meldet sich das Unternehmen wieder mit einer Forderung für das Folgejahr.
Forderung nicht zahlen
Oft stellt sich das Unternehmen taub, wenn Nutzer Einwände gegen die Forderung erheben und darauf hinweisen, dass sie keinerlei Kenntnis von einem Vertrag hatten.
Betroffene sollten die Ruhe bewahren und sich keinesfalls von den unseriösen Machenschaften der B2B Web Consulting einschüchtern lassen und die geforderten 284,17 Euro Jahresgebühr nicht zahlen.
Wenn das Unternehmen keine Ruhe gibt, sollten Sie sich rechtlichen Beistand nehmen.
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Email genügt. info@legal-webhosting.com