Das Vorgehen bleibt weiterhin dasselbe:
Mit Einfahrt auf das jeweils schrankenlose Parkplatzgelände erklärt sich der Fahrer mit der Parkordnung einverstanden. 40,00 Euro Strafe wird dem angedroht, der ohne gültigen Parkschein parkt.
Schon bei kürzester Überschreitung der Parkdauer wird die Vertragsstrafe eingefordert
Negativ aufgefallen war die Parker Louis GbR insbesondere dadurch, dass sie bereits bei kürzester Überschreitung der auf dem Parkticket angegebenen Parkdauer diese Vertragsstrafe gegenüber dem Halter geltend gemacht hat. Bei Durchsetzung ihrer vermeintlichen vertraglichen Ansprüche schreibt die Parker Louis GbR grundsätzlich den Halter eines Fahrzeuges an, unabhängig davon, ob dieser sein Fahrzeug überhaupt auf dem betreffenden Gelände abgestellt hatte und somit Vertragspartner geworden ist. Es werden sogar Halter festgestellter Fahrzeuge angeschrieben, deren Parkzeit selbst nach dem Inhalt der schriftlichen Zahlungsaufforderung noch gar nicht abgelaufen war.
Auch andere Unternehmen haben ähnliche „Geschäftsmodelle“
Zwischenzeitlich versuchen auch andere Unternehmen mit ähnlichen „Geschäftsmodellen“ in anderen Städten tätig zu werden. Insbesondere in Berlin ist die Parkräume KG aufgefallen. Zu nennen ist auch die fair parken GmbH, welche 19,90 Euro wegen einer fehlenden Parkscheibe verlangt.