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Verkehrsrecht und Verwaltungsrecht | 06.12.2016

Abzocke der Kurz­zeitparker

Privater Parkplatz­betreiber: Parker Louis GbR - Die Abzocke geht weiter!

40,00 Euro Strafe für Parken ohne gültigen Parkschein

Fachbeitrag von Rechtsanwältin Diana Hopf

Über die Parker Louis GbR, die sowohl in Dresden als auch in Berlin Privat­gelände für Kurz­zeitparker zur Verfügung stellt, wurde an dieser Stelle bereits in der Vergangenheit berichtet. Die Parker Louis GbR treibt schon seit geraumer Zeit ihr Unwesen und die Abzocke geht weiter.

Das Vorgehen bleibt weiterhin dasselbe:

Mit Einfahrt auf das jeweils schrankenlose Parkplatz­gelände erklärt sich der Fahrer mit der Parkordnung einverstanden. 40,00 Euro Strafe wird dem angedroht, der ohne gültigen Parkschein parkt.

Schon bei kürzester Überschreitung der Parkdauer wird die Vertragsstrafe eingefordert

Negativ aufgefallen war die Parker Louis GbR insbesondere dadurch, dass sie bereits bei kürzester Übers­chreitung der auf dem Parkticket angegebenen Parkdauer diese Vertrags­strafe gegenüber dem Halter geltend gemacht hat. Bei Durch­setzung ihrer vermeintlichen vertraglichen Ansprüche schreibt die Parker Louis GbR grund­sätzlich den Halter eines Fahrzeuges an, unabhängig davon, ob dieser sein Fahrzeug überhaupt auf dem betreffenden Gelände abgestellt hatte und somit Vertrags­partner geworden ist. Es werden sogar Halter festgestellter Fahrzeuge angeschrieben, deren Parkzeit selbst nach dem Inhalt der schriftlichen Zahlungs­aufforderung noch gar nicht abgelaufen war.

Auch andere Unternehmen haben ähnliche „Geschäftsmodelle“

Zwischen­zeitlich versuchen auch andere Unternehmen mit ähnlichen „Geschäftsm­odellen“ in anderen Städten tätig zu werden. Insbesondere in Berlin ist die Parkräume KG aufgefallen. Zu nennen ist auch die fair parken GmbH, welche 19,90 Euro wegen einer fehlenden Parkscheibe verlangt.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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