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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 29.07.2016

Anlage­betrug

Pfandhaus Lombardium Hamburg: Staats­anwaltschaft ermittelt wegen Betrugs­verdacht

Der Schaden für die Anleger geht in die Millionen

Das Emissions­haus Fidentum ist pleite, die Pfandgüter des Hamburger Pfandhauses Lombardium sind offenbar deutlich weniger wert als angenommen und nun ermittelt auch noch die Staats­anwaltschaft Hamburg wegen des Verdachts auf Anlage­betrug und Verstoß gegen das Kreditwesen­gesetz. Der Schaden für die Anleger geht in die Millionen.

Pfandhaus Lombardium hatte keine Erlaubnis für Kreditgeschäfte

Über die Fonds­gesellschaften Erste Oderfelder GmbH & Co. KG und Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG konnten sich die Anleger beteiligen. Die Fonds gaben wiederum dem Pfandhaus Lombardium Hamburg Darlehen, die in das Pfand­geschäft investiert wurden. Lombardium belieh aber nicht nur teure Luxusgüter, sondern auch Inhaber­grundschuld­briefe und Inhaber­aktien. Da die Lombardium für dieses Kredit­geschäft keine Erlaubnis habe, ordnete die Finanz­aufsicht BaFin Ende 2015 die Abwicklung an.

Anleger sollen per Mahnbescheid ihre Auszahlungen zurückzahlen

Offenbar sind auch die beliehenen Luxusgüter deutlich weniger wert als angenommen. Das hat eine unabhängige Wirtschafts­prüfungs­gesellschaft fest­gestellt. Als ob diese Nachricht für die Anleger nicht schon schlimm genug gewesen wäre, sollten sie daraufhin ihre erhaltenen Aus­zahlungen auch noch zurück­zahlen und werden offenbar per gerichtlichem Mahn­bescheid dazu aufgefordert. Inzwischen beschäftigen diese Vorgänge auch die Staats­anwaltschaft. In einer groß angelegten Razzia wurde jetzt das Pfandhaus Lombardium und weitere Geschäfts­räume in und außerhalb Hamburgs durchsucht. Es besteht der Verdacht auf Anlage­betrug und Verstoß gegen das Kreditwesen­gesetz.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München:

Wie immer gilt natürlich die Unschulds­vermutung. Sollte sich der Betrugs­verdacht bestätigen, bahnt sich aber ein neuer Anlage­skandal an. Um nicht hohe finanzielle Verluste zu erleiden, sollten die Anleger jetzt reagieren und ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.

Anleger sollten Widerspruch gegen Mahnbescheid einlegen

Zunächst sollte Widerspruch gegen die Mahn­bescheide eingelegt werden. Darüber hinaus sollten aber auch Schadens­ersatz­ansprüche geprüft werden. Diese können sich sowohl gegen die Unter­nehmens­verantwortlichen als auch gegen die Vermittler richten. Denn in den Beratungs­gesprächen hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Zudem hätten die Vermittler die Plausibilität des Geschäfts­modells überprüfen müssen.

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