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Insolvenzrecht | 31.08.2018

Insolvenz

P&R-Container: Wichtige Fristen für Anleger

Wichtig sind der 14. September sowie der 17. und 18. Oktober

Um es gleich auf den Punkt zu bringen: der 29. August 2018 ist keine Frist, die P&R-Anleger beachten müssen. Denn in den Eröffnungs­beschlüssen zum P&R-Insolvenz­verfahren teilte das Insolvenz­gericht München mit, dass Anleger ihre Forderungen bis zum 14.09.2018 (Frist) anmelden sollten – und das allein ist entscheidend.

Forderungsanmeldung

Den wenigsten Anlegern ist bekannt, dass sie ihre Forderungen auch nach dem 14. September 2018 noch anmelden können. Wer also erst später seine Forderung zur Insolvenz­tabelle anmeldet, kommt nicht zu spät. Dennoch empfiehlt es sich diese Frist einzuhalten. Anderenfalls kann Ihnen nicht garantiert werden, dass Sie auf der Gläubiger­versammlung Ihr Stimmrecht ausüben können. Auch wird Ihnen das Insolvenz­gericht München für eine verspätete Anmeldung zusätzlich 20 Euro in Rechnung stellen.

Zwar ist es nachvollziehbar, dass der Insolvenzverwalter bei einer Masse von rund 80.000 Forderungs­anmeldungen möglichst frühzeitig die Unterlagen der P&R-Investoren vorliegen hat. Unserer Ansicht nach hätte ein einfaches „Bitte“ ohne Androhung vermeint­licher Konsequenzen die Anleger genauer über die Verbindlich­keit dieser Frist informiert.

eBook gibt P&R-Anlegern Klarheit

Viele – vor allem ältere – P&R-Anleger sehen die Insolvenz der P&R-Gruppe als schwierig zu bewältigen an, weil ihnen ganz einfach Informationen fehlen. Den Überblick und was zu tun ist, finden sie in dem kosten­freien eBook als Wegweiser für P&R-Anleger.

https://pundr-anleger.de/p-und-r-e-book/

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