Nicht selten kommt es vor, dass Dritte unberechtigt, sei es im Nachgang zu einem Diebstahl der Karte oder als Folge der im Einverständnis mit dem Karteninhaber überlassenen Nutzung der Karte, unberechtigte Bargeldabhebungen vornehmen.
Bargeldabhebung ohne Tageslimit
War das Tageslimit in Absprache des Kunden mit dem Kartenherausgeber nicht auf einen bestimmten Betrag limitiert, läuft der Karteninhaber Gefahr, mit unbefugten Abhebungen über mehrere Tausend Euro konfrontiert zu werden.
Unverzügliche Schadensmeldung-/Kartensperre ratsam
In vielen Fällen ist die Bank verpflichtet, dem Kunden/Karteninhaber den erlittenen Schaden, der sich meist sehr schnell auf aktuellen Kontoauszügen wieder spiegelt, zu erstatten. Die Haftung der Bank, die Erstattungsansprüche und die Beweislast werden in den §§ 675 u bis 676 c BGB geregelt.
Regulierung des Schadens mit anwaltlicher Hilfe
Mittels anwaltlicher Unterstützung ist hierbei größtmöglicher Druck auf die Banken auszuüben. Diese sträuben sich anfänglich häufig, den entstandenen Schaden zu regulieren und lassen so den Kunden häufig im Regen stehen.
Wir helfen gerne
MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt geschädigte Karteninhaber gegenüber Banken und Kreditkartenunternehmen bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Rahmen unerlaubter Bargeldabhebungen und des sonstigen Missbrauchs von Zahlungs-/EC- und Kreditkarten.