Der Fonds wurde im März 2008 aufgelegt und Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro beteiligen. Die Fondsgesellschaft investierte wiederum in einen Private Equity Fonds und zusätzlich in Direktbeteiligungen im Bereich Klimaschutz und Umwelttechnologien. Doch die Hoffnungen vieler auch ökologisch orientierter Anleger in eine nachhaltige und renditestarke Kapitalanlage investiert zu haben, wurden enttäuscht. Zuletzt notierte der Kurs laut der Handelsplattform zweitmarkt.de nur noch bei 14 Prozent (Stand 18. Oktober 2016).
Schadensersatzanspruch durch fehlerhafte Anlagenberatung
Viele Wölbern-Fonds gerieten in wirtschaftliche Schwierigkeiten, nachdem der ehemalige Wölbern-Chef Gelder aus diversen Fondsgesellschaften abgezogen und veruntreut hatte. „Allerdings sind geschlossene Fonds grundsätzlich einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt. Das gilt auch für den Wölbern 03 ProKlima. Über diese Risiken müssen die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung auch umfassend aufgeklärt werden. Erfahrungsgemäß hat diese Aufklärung aber oft zu wünschen übriggelassen, sodass Schadensersatzansprüche entstanden sein können“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Anleger wurden oft nicht über Risiken aufgeklärt
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte aus Stuttgart betreut bereits zahlreiche Mandanten verschiedener Wölbern-Fonds. Dabei zeigt sich immer wieder, dass die Anlageberatung nicht den Grundsätzen einer anleger- und objektgerechten Beratung entsprochen hat. So müssen die Anleger z.B. zwingend darüber aufgeklärt werden, dass erhaltene Ausschüttungen ggf. wieder zurückgefordert werden können oder auch der Totalverlust der Einlage drohen kann. „Bei der Vermittlung von Ökofonds wie den Wölbern 03 ProKlima haben sich die Anlageberater unserer Erfahrung nach aber häufig das ökologische Gewissen der Anleger zu Nutze gemacht und ließen Risiken wie das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung oft genug unter den Tisch fallen. In Fällen einer fehlerhaften Anlageberatung kann häufig Schadensersatz geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Seifert.
Risikoaufklärung durch Übergabe des Emissionsprospekts
Die Risikoaufklärung kann zwar auch durch die Übergabe des Emissionsprospekts erfolgen. „Dazu muss der Prospekt aber auch rechtzeitig übergeben werden und nicht erst am Tag der Zeichnung der Fondsanteile. Ein Verkaufsprospekt hat häufig mehr als 100 Seiten und dementsprechend muss der Anleger auch Zeit haben, diesen zu lesen und zu bewerten“, sagt Rechtsanwalt Seifert.
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