„Das OLG Oldenburg erklärt in einem Hinweisbeschluss kurz vor dem anberaumten Gerichtstermin, dass die Verurteilung der Beklagten aus vorsätzlich sittenwidriger Schädigung durch das Landgericht Osnabrück in erster Instanz zurecht erfolgt sein dürfte“ so Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert, Gründungspartner der Sozietät.
Außergewöhnlicher Vorgang in der rechtlichen Aufarbeitung des Abgasskandals
„Soweit ersichtlich hat sich damit erstmals ein Oberlandesgericht derart deutlich positioniert, was deliktische Ansprüche gegen Volkswagen angeht“ ordnet sein Partner Rechtsanwalt Tobias Ulbrich den Hinweis ein.
„Auch andere Oberlandesgerichte haben derartigen Klagen aus Delikt gegen Volkswagen bereits Erfolgsaussichten beschert“ so Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert weiter. „In dieser knappen Deutlichkeit handelt es sich jedoch um einen außergewöhnlichen Vorgang, der in der rechtlichen Aufarbeitung des Abgasskandals seinesgleichen sucht“ freut sich der Anwalt für die Geschädigten.