Anleger sollten ihre Ansprüche geltend machen
Anleger, die nicht geklagt haben, haben jetzt die Möglichkeit innerhalb von sechs Monaten ihre Ansprüche anzumelden. Durch die Anmeldung wird die Verjährung der Ansprüche gehemmt. So kann dann nach Ende des Musterverfahrens,
Das Musterverfahren gegen VW läuft
wenn dessen Ausgang bekannt ist, entschieden werden, ob sich eine Durchsetzung der Ansprüche gegen Volkswagen lohnt oder nicht.
Kanzlei Bergdolt berechnet anfallende Kosten
Die Kosten für die Anmeldung im Musterverfahren betragen etwa ein Drittel derer, die für die Klage anfallen. Es besteht kein Kostenrisiko hinsichtlich einer Tragung der Kosten der Gegenseite. Gerne berechnen wir für Sie auf Basis Ihres Schadens die exakten anfallenden Kosten. Wir unterstützen Sie auch bei der Abklärung einer Kostenübernahme Ihrer Rechtsschutzversicherung, wenn dies für Sie relevant ist.
Anleger sollten möglichst schnell handeln
Eine Anmeldung der Ansprüche ist bis zum 08.09.2017 möglich. Die Kanzlei Bergdolt empfiehlt allerdings, eine Registrierung bis spätestens 23.05.2017 vorzunehmen. Es besteht die Möglichkeit, dass zu diesem Zeitpunkt ein Teil der Ansprüche verjährt. Die Frage der Verjährung wird erst im Verfahren selbst geklärt.
Daher kann dies im Vorfeld nicht mit Sicherheit gesagt werden.
Nehmen sie gerne Kontakt mit unserer Kanzlei auf, wenn Sie eine Anmeldung wünschen.